Jugendhilferecht
das Rechtsgebiet, das die staatliche Unterstützung der Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder betrifft. Im Wesentlichen ist dies im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), das die Nachfolge des früheren Jugendwohlfahrtsgesetzes angetreten hat, geregelt. Es ist ein Maßnahmerecht und kein Strafrecht.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
