Leistungsstörungen
die der ordnungsgemäßen Ausführung eines Vertrages sich entgegenstellenden Hindernisse; nach deutschem Recht in drei Formen möglich: durch Unmöglichkeit der Leistung (Unmöglichkeit), Verzug und positive Vertragsverletzung.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
