Mängelhaftung
die Verpflichtung eines Vertragsteils, dem anderen für Mängel (Sach- oder Rechtsmängel) der geschuldeten Leistung einzustehen (Gewährleistung). Die Mängelhaftung ist bei einzelnen Vertragsarten verschieden geregelt, insbesondere beim Kauf, bei der Miete, beim Reisevertrag und beim Werkvertrag.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
