Oberlandesgericht

OLG

Abkürzung OLG, Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, als höheres Gericht der Länder meist für den Bezirk mehrerer Landgerichte zuständig. Das OLG entscheidet als Kollegialgericht (die einzelnen Spruchkörper heißen Senate) in Zivil- und Strafsachen mit unterschiedlicher Besetzung, ggf. auch durch den Einzelrichter. Es ist überwiegend Rechtsmittelgericht, in bestimmten Strafsachen aber erste Instanz. Gegen Urteile des OLG ist vielfach die Revision zum BGH vorgesehen. In Berlin heißt das OLG Kammergericht; in Bayern war bis 2005 ein Teil der Zuständigkeit des OLG dem Bayerischen Obersten Landesgericht zugewiesen worden.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.