Opferanspruchssicherungsgesetz

Gesetz vom 8. 5. 1998, das als Teil des Nebenstrafprozessrechts verhindern soll, dass Täter ihre Tatschilderung gegenüber der (Sensations-)Presse vermarkten, während das Opfer leer ausgeht. Das zum Schadensersatz berechtigte Opfer hat danach ein gesetzliches Pfandrecht an der zivilrechtlichen Honorarforderung des Täters gegenüber dem Medienunternehmen.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.