Ordnungsbehörden

in einigen Bundesländern die vom Polizeivollzugsdienst bzw. der (uniformierten) Polizei zu unterscheidenden Behörden der öffentlichen Verwaltung, zu deren Aufgabengebiet die öffentliche Sicherheit und Ordnung gehören (Polizei).


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.