Organ

[griechisch], eine Person oder Personengesamtheit, die in einer Organisation bestimmte durch Gesetz oder Statut umrissene Aufgaben wahrnimmt. Es werden Beschlussorgane (Mitgliederversammlungen, Parlamente), beratende Organe (Beiräte) und ausführende Organe (Geschäftsführer, Vorstand, Regierung, Verwaltungsbehörden) unterschieden. Vertretungsorgane vertreten die Organisation nach außen, Geschäftsführungsorgane dienen der internen Führung. Ein Kollegialorgan besteht im Gegensatz zum monokratischen Organ aus mehreren Personen. Organleihe ist die Inanspruchnahme des von einer anderen Organisation unterhaltenen Organs zur Erfüllung eigener Aufgaben.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.