Pacta sunt servanda

[lateinisch "Verträge sind einzuhalten"], aus dem kanonischen Recht übernommener Rechtsgrundsatz, der von der Bindung und Klagbarkeit grundsätzlich jeden Versprechens und Vertrages ausgeht und seit dem 16. Jh. für jedwede Vertragsbindung allgemein wurde.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.