Pass

Urkunde zur Legitimation im internationalen Verkehr, die auch im Inland als Ausweis (Personalausweis) gilt. Der Passinhaber genießt den konsularischen Schutz des passausstellenden Staates. In fast allen Staaten besteht für den Grenzübertritt und den Aufenthalt von Ausländern eine Passpflicht, häufig ergänzt durch einen Sichtvermerkszwang (Visum).

In Deutschland unterliegt das Passwesen der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes (Art. 73 Ziffer 3 GG); die Ausführung ist Ländersache. Maßgeblich ist das Passgesetz vom 19. 4. 1986 mit der Durchführungsverordnung vom 2. 1. 1988 sowie allgemeinen Verwaltungsvorschriften.

P. werden als Reisepass oder als Amtlicher P. (Diplomaten-, Ministerial-, Dienstpass) nur an Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt regelmäßig zehn Jahre, für Personen bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres fünf Jahre; eine Verlängerung ist unzulässig. Auf seine Ausstellung hat jeder Deutsche einen im Verwaltungsgerichtsverfahren einklagbaren Anspruch; er darf jedoch aus bestimmten Gründen (§ 7 Passgesetz) versagt, entzogen oder (hinsichtlich des Geltungsbereichs) beschränkt werden.

Für die Ausstellung von Reisepässen sind im Inland die Passbehörden der Länder, die identisch mit den Meldebehörden sind (Passämter der Kommunen), im Ausland die dafür vorgesehenen Auslandsvertretungen zuständig. Die zuständigen Behörden führen ein Passregister, in dem die passerheblichen Daten enthalten sind. Nichtdeutsche (Ausländer, auch Staatenlose) ohne gültigen P. können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 39 Abs. 2 Ausländergesetz von der Ausländerbehörde ein Reisedokument als Passersatz ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zu einer Gesamtgültigkeitsdauer von zehn Jahren erhalten.

Die Passkontrolle obliegt der Bundespolizei, an Grenzübergangsstellen auch den Zollbehörden. Zuwiderhandlungen gegen die Passvorschriften werden mit Freiheits- oder Geldstrafe, in leichteren Fällen mit Geldbuße geahndet.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.