Patiententestament

Patientenverfügung

Patientenverfügung, mündliche oder schriftliche Willensbekundung eines Patienten im Sinne einer Vorauserklärung zum Einsatz bzw. Unterlassen lebenserhaltender oder lebensverlängernder Maßnahmen im Fall eines medizinischen Notfalls, z. B. in der Sterbephase, bei dauerndem Verlust der Einsichts- und Kommunikationsfähigkeit oder im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung. Das Patiententestament ist ist Ausdruck des Selbstbestimmungsrechtes eines Patienten und verpflichtet Betreuer oder Bevollmächtigte, diesem Willen gegenüber Ärzten und Pflegekräften Geltung zu verschaffen. Die Befolgung der beschriebenen Behandlungswünsche ist weder Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe) noch Beihilfe zur Selbsttötung.

Sofern der Patientenwille auf das Unterlassen oder den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen gerichtet ist, kann der Betreuer nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes eine ärztlicherseits angebotene lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahme ablehnen (Beschluss des BGH vom 17. 3. 2003).


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.