Personalakten

Sammlung über die dienstlichen und gewisse persönliche Verhältnisse von Arbeitnehmern und Beamten. Personalakten sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugter Einsicht zu schützen. Gesetzlich geregelt ist das Recht eines Beamten auf rechtliches Gehör in Bezug auf Beschwerden und Behauptungen tatsächlicher Art, die für ihn nachteilig sein könnten, bevor diese in den Personalakten vermerkt werden. (Akteneinsicht)


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.