Personalvertretung
im Bereich des öffentlichen Dienstes die Vertretung der Beamten, Angestellten, Arbeiter sowie Richter in bestimmten Funktionen. Sie ist eine dem Betriebsrat der privaten Wirtschaft vergleichbare Institution; räumlicher Anknüpfungspunkt ist die Dienststelle. Wesentliche Organe sind der Personalrat und die Personalversammlung. Streitigkeiten fallen in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte. Rechtsgrundlage sind das Bundespersonalvertretungsgesetz und entsprechende Gesetze der Länder.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
