Polizeistunde

Sperrstunde, Sperrzeit

Sperrstunde, Sperrzeit, der Zeitpunkt, zu dem Schank- oder Speisewirtschaften und Vergnügungsstätten schließen müssen und ab dem keine Betriebsleistungen erfolgen dürfen und Gäste die Betriebsräume verlassen müssen. Die P. wird durch Rechtsverordnungen der Länder festgelegt, ihr Beginn ist daher unterschiedlich (meist 1 Uhr). Bei öffentlichem Bedürfnis oder besonderen örtlichen Verhältnissen kann die P. allgemein oder für einzelne Betriebe verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden; Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten (§§ 18, 28 Gaststättengesetz).


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.