Präjudiz
gerichtliche Entscheidung mit Bindungswirkung für andere Gerichte oder Justizorgane. Anders als im angloamerikanischen Recht gibt es im deutschen Recht keine unmittelbare Bindungswirkung durch Gerichtsurteile. Dies gilt auch für die Entscheidungen von unmittelbar übergeordneten Rechtsmittelgerichten.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
