Präzedenz

Präzedenzfall

Präzedenzfall, Musterfall, der späteren Sachverhalten als Vorbild dienen kann, z. B. in der politischen Verwaltung. An rechtswidrige Präzedenzentscheidungen ist die Verwaltung nicht gebunden; aus zulässigen Ermessensentscheidungen in gleich gelagerten Fällen kann sich dagegen eine Verwaltungsübung ergeben, von der die Verwaltung wegen des Gleichheitsgrundsatzes nicht ohne besondere Gründe abweichen darf. - Zu gerichtlichen Entscheidungen in Präzedenzfällen Präjudiz.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.