Preisausschreiben

das öffentliche Aussetzen (Auslobung) einer Belohnung für eine innerhalb einer bestimmten Frist zu erbringende Leistung; über die Zuerkennung des Preises entscheidet der Preisrichter bzw. ein Preisgericht (§ 661 BGB). Bei besonders leichten Preisausschreiben zu Werbezwecken liegt oft ein verdeckter Lotterievertrag vor.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.