Prozessmaximen

Sie garantieren die Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens und ergeben sich aus dem GG, der StPO und dem Gerichtsverfassungsgesetz. Es handelt sich um folgende Verfahrensgrundsätze: 1) Offizialprinzip, Amtsgrundsatz; 2) Legalitätsprinzip; 3) Akkusationsprinzip; 4) Ermittlungsgrundsatz, Instruktionsprinzip; 5) Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung; 6) Mündlichkeitsprinzip; 7) Unmittelbarkeitsprinzip; 8) In-dubio-pro-reo-Grundsatz; 9) Beschleunigungsgebot; 10) Öffentlichkeitsgrundsatz; 11) Fair-Trial-Grundsatz; 12) Grundsatz des gesetzlichen Richters; 13) Grundsatz des rechtlichen Gehörs.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.