salvatorische Klausel

[zu lateinisch salvare "heilen", "beibehalten"], rechtsgeschichtlicher Begriff, der ursprünglich besagte, dass bestimmte Rechtssätze nur gelten sollten, soweit keine vorrangigen Normen bestanden; so bestimmte die als Reichsstrafgesetz konzipierte Constitutio Criminalis Carolina von 1532, dass ihr das Landesstrafrecht vorging. Heute meint salvatorische Klausel allgemeiner jede (insbesondere vertragliche) Anordnung, nach der zum Schutz eines Beteiligten bestimmte Rechte unberührt bleiben (z. B. Freizeichnungsklauseln für Haftungsfälle).


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.