Schuldner
die aus einem Schuldverhältnis verpflichtete Person, im Gegensatz zum Gläubiger; nach der seit 1. 1. 1999 geltenden Insolvenzordnung derjenige, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
