Schuldrecht
Recht der Schuldverhältnisse
Recht der Schuldverhältnisse, die Rechtsvorschriften, die das Entstehen, die Ausgestaltung und die Abwicklung der Schuldverhältnisse regeln. Das Schuldrecht findet sich im 2. Buch des BGB (§§ 241-853), das außer allgemeinen Regeln Bestimmungen über typisierte vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse (z. B. Kauf, Darlehen, ungerechtfertigte Bereicherung) enthält. Grundlage des Schuldrechts ist die Freiheit der Beteiligten bei Abschluss und inhaltlicher Gestaltung ihrer schuldrechtlichen Beziehungen (Vertragsfreiheit, Privatautonomie).Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
