Schweigepflicht

die den Angehörigen bestimmter Berufsgruppen (besonders Rechtsanwälten, Notaren, Ärzten, Apothekern, Beamten) obliegende Pflicht, die ihnen aufgrund ihres Berufes oder Amtes (Amtsgeheimnis) zur Kenntnis gelangten Berufsgeheimnisse nicht zu offenbaren. Die S. kann Geheimnisse aus dem persönlichen Lebensbereich sowie Geschäftsgeheimnisse umfassen. Im Prozess entspricht der S. i. d. R. ein Zeugnisverweigerungsrecht. Eine Verletzung der S. ist als Geheimnisverrat strafbar.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.