sexuelle Handlung
eine Handlung, die generell durch aktives Tun erfolgt und körperlichen Bezug zum Geschlechtlichen im Menschen hat. Nach § 184 c StGB muss die Handlung von einiger Erheblichkeit sein (Bagatellgrenze), wobei diese jeweils in Bezug auf das im konkreten Fall geschützte Rechtsgut zu bestimmen ist. Bloße Taktlosigkeiten und grobe Zudringlichkeiten ("Busengrapschen", "Pokneifen") werden eher als (sexuelle) Beleidigungen verfolgt.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
