Sozialrecht

das Recht der öffentlich-rechtlichen Leistungen und Hilfen, die durch ihre unmittelbar sozialpolitische Zielsetzung bestimmt sind. Die zahlreichen Gesetze des Sozialrechts - historisch beginnend mit der öffentlichen Armenpflege und entscheidend fortentwickelt durch die Einführung der reichsgesetzlichen Sozialversicherung in der Bismarckzeit (Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung) - werden im Sozialgesetzbuch (SGB) kodifiziert bzw. zusammengefasst. Zum Sozialrecht gehören: Ausbildungs- und Arbeitsförderung, Sozialversicherung, Familienlastenausgleich, Entschädigung bei Gesundheitsschäden, für deren Folgen der Staat zur Abgeltung besonderer Opfer (Kriegsopferversorgung) oder aus anderen Gründen (Entschädigung an Verbrechensopfern) einzustehen hat, ferner Kindergeld, Wohngeld, Kinder- und Jugendhilfe und Sozialhilfe.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.