Sozialversicherungsausweis
vom jeweiligen Rentenversicherungsträger ausgestelltes Dokument für sämtliche Arbeitnehmer (auch geringfügig Beschäftigte) mit den Angaben Name, Vorname, Versicherungsnummer, Ausstellungsdatum, Name des Rentenversicherungsträgers. Seit dem 1. 7. 1991 müssen Beschäftigte bei Beginn einer Beschäftigung dem neuen Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis vorlegen. Für Arbeitnehmer im Bau-, Gaststätten- und Beherbergungs-, Schausteller-, Gebäudereinigungs- und Güterbeförderungsgewerbe sowie in Unternehmen, die beim Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen tätig sind, besteht die Pflicht zur Mitführung des Sozialversicherungsausweises. Er wurde eingeführt, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sowie Leistungsmissbrauch wirksamer zu bekämpfen.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
