Stalking

neue Wortschöpfung, aus dem angloamerikanischen Sprachbereich übernommen. Unter S. wird die Terrorisierung eines Menschen durch einen anderen verstanden, ohne dass dabei notwendig Strafnormen verletzt werden. Das Phänomen ist seit Langem v. a. nach gescheiterten Beziehungen zu beobachten, wenn ein Partner die Trennung nicht akzeptieren will und den anderen weiterhin auf Schritt und Tritt beobachtet und verfolgt. Ähnliches wird auch von Fans berichtet, die ihre angebeteten Stars in pathologischer Weise mit ihrer Aufmerksamkeit terrorisieren. In Deutschland wird dem S. im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) durch gerichtliche Unterlassungsanordnungen (Platzverweis, Platzverbot, Kontaktverbot) begegnet. Wer gegen die Anordnung verstößt, macht sich strafbar.

Mit dem am 1. 1. 2002 in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetz sind bislang nur richterrechtlich getroffene Regelungen normiert worden. Die relativ niedrige Strafandrohung in § 4 GewSchG dürfte nach Meinung von Sachverständigen nicht geeignet sein, auf potenzielle Stalker abschreckend zu wirken. Das GewSchG zwingt die Opfer nach wie vor, erst zivilgerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bevor sie gegen den Täter gemäß § 4 Strafanzeige erstatten können; die Erstattung einer Strafanzeige wegen der Begehung anderer Delikte von vorneherein bleibt unberührt. Ein Entwurf des Bundesministeriums der Justiz ist im Gesetzgebungsverfahren; er sieht die Stärkung des Opferschutzes durch Einfügung eines Straftatbestandes der Nachstellung (als § 238 StGB n. F. mit erhöhter Strafandrohung) vor.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.