Stellungnahme
im Recht der EG Rechtsakt des Europäischen Parlaments, des Rates oder der Europäischen Kommission, der insoweit unverbindlich ist, als er keine rechtliche Verpflichtung für den Adressaten oder Rechte des Einzelnen begründet. Infolgedessen sind S. vor dem Europäischen Gerichtshof auch nicht angreifbar. Sie besitzen jedoch eine politische und moralische Appellfunktion und sind verfahrensrechtlich (besonders als Vorstufe weiteren Vorgehens) bedeutsam.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
