Straftat

strafbare Handlung, strafrechtliches Delikt

strafbare Handlung, strafrechtliches Delikt, die einen strafgesetzlichen Tatbestand erfüllende (tatbestandsmäßige) rechtswidrige, schuldhafte Handlung. Das StGB teilt die S. in Verbrechen und Vergehen ein; keine S. sind die Ordnungswidrigkeiten. Die S. werden unter diversen Gesichtspunkten strukturiert.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.