Stufenklage
im Zivilprozessrecht objektive Klagehäufung in Form einer Verbindung mehrerer selbstständiger prozessualer Anträge, über die das Gericht stufenweise zu entscheiden hat (§ 254 ZPO). Die Stufenklage dient der vereinfachten Durchsetzung eines dem Kläger nach Höhe oder Gegenstand unbekannten Anspruchs. In 1. Stufe wird z. B. auf Auskunftserteilung, in 2. Stufe auf eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit der erteilten Auskunft, in 3. Stufe auf Leistung geklagt.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
