Subsumtion
Unterordnung eines Sachverhalts unter einen Rechtssatz. Dies ist kein formallogisch exakter Vorgang, sondern ein wechselseitiger Annäherungs- und Abwägungsprozess.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
