Verhandlungsfähigkeit

im Strafprozess die körperliche und geistige Fähigkeit eines Beteiligten, seine Interessen wirksam wahrzunehmen, Prozesserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Die V. ist eine Verfahrensvoraussetzung, bei deren vorübergehendem oder dauerndem Fehlen das Verfahren vorläufig oder endgültig eingestellt werden muss.


Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.