Verkehrsvergehen
z. T. sehr allg. gebrauchte Bezeichnung für Straftaten (z. B. Straßenverkehrsgefährdung) und für die keinen kriminellen Charakter tragenden, also keine Vergehen im strafrechtlichen Sinne darstellenden Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
