Verkehrszentralregister
bundeszentrales Register, das das Kraftfahrtbundesamt gemäß § 28 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Flensburg führt. In ihm werden u. a. rechtskräftige Entscheidungen der Straf- und Ordnungswidrigkeitengerichte und der Bußgeldbehörden gespeichert, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen (z. B. rechtskräftige Verurteilungen wegen Verkehrsstraftaten, rechtskräftige Entscheidungen wegen im Straßenverkehr begangener Ordnungswidrigkeiten, wenn eine Geldbuße von mindestens 40 Euro festgesetzt worden ist, endgültige oder vorläufige Entziehungen oder Versagungen der Fahrerlaubnis sowie Fahrverbote). Dabei wird jeder Verkehrsverstoß, der eingetragen wird, nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) mit Punkten, abgestuft nach der generellen Schwere des Verstoßes, bewertet. Haben sich 8 bis 13 Punkte angesammelt, wird der Betroffene auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbauseminar hingewiesen, bei 14 bis 17 Punkten wird die Teilnahme angeordnet, bei 18 und mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.Die Eintragungen sind nach zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, nach fünf Jahren (besonders bei Entscheidungen wegen Straftaten; Ausnahme: Entscheidungen wegen Straftaten nach § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a, §§ 316 und 323 a StGB, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis nach §§ 69, 69 b StGB oder eine Sperre nach § 69 a Abs. 1 Nr. 3 StGB angeordnet ist) bzw. nach zehn Jahren zu tilgen.
Auskünfte erhalten neben den Betroffenen nur Gerichte und Verwaltungsbehörden, soweit sie für Verkehrssachen zuständig sind. Rechtsgrundlagen sind die §§ 4, 28 ff. StVG sowie die §§ 39 ff. und §§ 59 ff. FeV. (Straßenverkehrssanktionenrecht)
Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
