Vermögen
die Gesamtheit der Aktiva, der Inbegriff der in Geld schätzbaren Güter einer Person (z. B. Bargeld, Forderungen, Anwartschaften, Grundeigentum). Nach römischem und gemeinem Recht waren die Schulden negatives Vermögen; nach dem BGB bilden sie eine Belastung des Vermögens.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
