Verordnung
1) innerstaatlich die Rechtsverordnung; 2) im Recht der EG ein normativer Rechtsakt, der zur Erfüllung ihrer Aufgaben und nach Maßgabe der Verträge gemeinsam vom Europäischen Parlament und vom Rat, vom Rat allein oder von der Kommission erlassen wird (besonders Art. 249 ff. EG-Vertrag). V. gelten unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten und haben in der Anwendung Vorrang vor dem nationalen Recht.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
