Verpflichtungsgeschäft
Rechtsgeschäft, durch das sich eine Person gegenüber einer anderen zur Erbringung einer Leistung verpflichtet (z. B. Kaufvertrag). Rechtsfolge eines Verpflichtungsgeschäfts ist nicht die unmittelbare Einwirkung auf ein Recht (Verfügung), sondern die Begründung eines Schuldverhältnisses.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
