Versicherungspflicht
1) in der Sozialversicherung die Zugehörigkeit besonders der Arbeiter und Angestellten sowie einiger Gruppen von Selbstständigen zu einem bestimmten Versicherungszweig kraft gesetzlichen Zwangs ; 2) in der Individualversicherung die Pflicht zum Abschluss oder zur Aufrechterhaltung eines Versicherungsvertrags, besonders Kfz-Haftpflichtversicherung.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
