vertretbare Sache
fungible Sache
fungible Sache, eine bewegliche Sache, die im Rechtsverkehr nach Maß, Zahl oder Gewicht bestimmt zu werden pflegt (§ 91 BGB), z. B. Geld, Kartoffeln u. a. Nur eine vertretbare Sache kann Gegenstand eines Darlehens sein. Auf einen Werklieferungsvertrag, der die Herstellung einer vertretbaren Sache zum Gegenstand hat, findet allein Kaufvertragsrecht Anwendung.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
