Verwaltungsvorschriften
verwaltungsinterne abstrakt-generelle Anordnungen des Vorgesetzten oder der höheren Behörde an die nachgeordneten Bediensteten und Behörden, die nur innerhalb der Verwaltung rechtliche Bindung entfalten, also die Bürger weder belasten noch verpflichten. Sie bedürfen keiner besonderen gesetzlichen Ermächtigung, sondern sind Ausfluss der Verwaltungsaufgabe und des hierarchischen Aufbaus der Verwaltung.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
