Verzug
als eine Art vertraglicher Leistungsstörung die rechtswidrige Verzögerung der Leistung durch den Schuldner. Dieser gerät in Verzug, wenn er einer erfüllbaren Verpflichtung zur Leistung trotz (grundsätzlich notwendiger) Mahnung schuldhaft nicht nachkommt (Schuldnerverzug); zum Annahmeverzug Gläubigerverzug.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
