Volljährigkeit
Großjährigkeit, Mündigkeit
Großjährigkeit, Mündigkeit, das mit Erreichen eines bestimmten Lebensjahres verbundene Erwerben der vollen Geschäftsfähigkeit. Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein (§ 2 BGB; seit 1. 1. 1975). Mit der Volljährigkeit enden das elterliche Sorgerecht und die Vormundschaft (§§ 1626, 1882 BGB). Vor Eintritt der Volljährigkeit soll eine Ehe nicht geschlossen werden, Ausnahmen sind zulässig.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
