Zurückverweisung
die Verweisung einer Prozesssache vom Rechtsmittelgericht an das Untergericht oder ein anderes Gericht gleicher Ordnung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung. Eine Zurückverweisung findet bei der Berufung in bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen, bei der Revision immer dann statt, wenn noch weitere Tatsachenfeststellungen zur abschließenden Entscheidung getroffen werden müssen.Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
