Wahlbeteiligung 1979-2009
7.4.2009
Obwohl die Kompetenzen des Europäischen Parlaments stetig ausgeweitet wurden, sinkt die Wahlbeteiligung kontinuierlich. 2009 gaben weniger als die Hälfte aller Wahlberechtigten ihre Stimme ab.
Klicken Sie auf die Grafik, um die PDF zu öffnen. Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/ (© bpb)Seit 1979 können die Bürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft/ Union alle fünf Jahre die Mitglieder des Europäischen Parlaments in einer direkten Wahl bestimmen. Zuvor wurden die Europaabgeordneten von den nationalen Parlamenten entsandt. Die Wahlen erfolgen in den Mitgliedsstaaten auf der Grundlage der dort gültigen Wahlverfahren.
Auch die Wahlbeteiligung variiert zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union sehr stark. In einigen Ländern mit traditionell hoher Wahlbeteiligung bei den Wahlen zum nationalen Parlament ist sie auch bei den Europawahlen vergleichsweise hoch. In Belgien und Luxemburg besteht zudem eine Wahlpflicht. Dort findet zwar keine strafrechtliche Verfolgung von Nichtwählern statt, Experten sehen in der Wahlpflicht aber eine Erklärung der vergleichsweise hohen Wahlbeteiligung. In anderen Ländern, wie etwa in Großbritannien, ist sie wesentlich geringer, was oft mit einem Euroskeptizismus erklärt wird.
Insgesamt hat die Wahlbeteiligung europaweit seit der Einführung der direkten Wahl stetig abgenommen. Lag sie 1979 im Durchschnitt aller damaligen Mitgliedsstaaten noch bei 63 Prozent, so ist sie bis 2004 auf 45,6 Prozent gefallen. Insgesamt liegt sie in den meisten Mitgliedsländern unterhalb der Wahlbeteiligung bei Wahlen zu den nationalen Parlamenten. Auch in der Bundesrepublik gehen mehr Bürger zu Bundestags- oder Landtagswahlen als zur Europawahl.
Betrachtet man die Bundesrepublik näher, ergibt sich eine Besonderheit. Lag die Wahlbeteiligung in Deutschland bei der ersten Europawahl 1979 noch über dem Durchschnitt der EG, fiel sie schon fünf Jahre erheblich unter diesen Wert - um bei den nächsten zwei Wahlen die Wahlbeteiligung im Schnitt der anderen Staaten wieder zu übertreffen. 1999 und 2004 beteiligten sich dann wieder weniger Bürger an der Europawahl als dieses im Mittelmaß der andern Mitgliedsländer der Fall war.
Bei der ersten Europawahl 1979 könnte man die relativ hohe Wahlbeteiligung in der Bundesrepublik auf eine Europaeuphorie zurück führen. Zudem traten prominente Politiker wie Willy Brandt für eine große Wahlbeteiligung ein.
Experten sehen einen Grund für die niedrige Wahlbeteiligung bei der Europawahl 2004 darin, dass vielen Bürgern die erweiterten Aufgaben und Befugnisse des Europäischen Parlaments nicht präsent seien. Zudem weise das Europäische Parlament nur eine relativ geringe Medienpräsenz auf und die Personalisierung der Politikprozesse sei wesentlich geringer ausgeprägt als bei nationalen Wahlen: Das Europäische Parlament bestimmt nicht über einen Regierungschef oder die Zusammensetzung einer Regierung. Repräsentative Persönlichkeiten werden von ihm noch nicht bestätigt, sieht man von der Kommission und ihrem Präsidenten ab (Maurer/ Kietz 2007).
Zudem werden die Mitbestimmungsrechte des Europäischen Parlaments laut Umfragen seltener als für den eigenen Alltag entscheidend wahrgenommen. Vielen Bürgern ist nicht bewusst, welchen Einfluss die Entscheidungen in Brüssel und Straßburg auf ihr Leben haben und wie wichtig eine Beteiligung an den Entscheidungsverfahren mittels eines gewählten Abgeordneten sein kann.
Ein Teil der Verantwortung für das mangelnde Interesse der Bürger wird von manchen Kritikern auch den Parteien und ihrem Wahlkampf angelastet (Maurer/ Kietz, 2007). So würden sie häufig die Wahlen zum Europaparlament für nationale Themen instrumentalisieren anstatt ihren europapolitischen Schwerpunkt zu kommunizieren. Neben diesem Einwand wird aber immer wieder darauf hingewiesen, dass es wohl vor allem das mangelnde Wissen der Wähler über die wachsende Bedeutung der Union für immer mehr Politikbereiche ist, welches das Desinteresse begründet.
Literatur
Maurer, Andreas/ Kietz, Daniela, Europawahlen, in Weidenfeld, Werner/ Wessels, Wolfgang (Hrsg.), Europa von A bis Z. Taschenbuch der europäischen Integration, Bonn 2007, Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Band 393, S. 245-250.
Lizenziert unter der Creative Commons-Lizenz »by-nc-nd/3.0/de«.
Wer tut was in Europa?Europäisches Parlament
Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union ist das Europäische Parlament für die Gesetzgebung verantwortlich. Es kann daher zwar keine Regelungen alleine erlassen, aber ohne das Parlament kann fast nichts beschlossen werden. Weiter...

