Zahlen und Fakten: Globalisierung

UN Global Compact

30.6.2010
Der Global Compact (GC) ist eine der prominentesten Initiativen zur Förderung von verantwortungsvollen Unternehmenspraktiken. Der GC erweitert den Kreis der Global Governance Akteure.

UN Global Compact.Klicken Sie auf die Grafik, um die PDF zu öffnen. (© bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Fakten



Die Globalisierung hat einerseits den Einfluss von Multinationalen Unternehmen (MNU) stark erhöht, andererseits aber auch den Legitimationsdruck auf die 'Global Players' wachsen lassen. Als Folge werden Großkonzerne immer wieder wegen ihrer Geschäfts- und Produktionspraktiken öffentlich kritisiert – in der Vergangenheit zum Beispiel Nike für schlechte Arbeitsbedingungen in asiatischen Zuliefererfirmen, Shell für das Vorhaben, die Ölplattform Brent Spar im Atlantik zu versenken oder Teile der Pharmabranche, die das Patentrecht über die Arzneimittelversorgung der Menschen in armen Staaten stellten.

Zusammengefasst lautet die Kritik, dass global tätige Unternehmen nicht nur an Gewinnen interessiert sein dürfen, sondern die sozialen und ökologischen Folgen ihrer weltweiten Aktivitäten berücksichtigen müssen. Vor diesem Hintergrund findet auch der Diskurs über 'Corporate Social Responsibility' (CSR) statt. CSR ist das Bekenntnis der Privatwirtschaft zu wirtschaftlich, sozial und ökologisch verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Unternehmen verpflichten sich selbst zur Beachtung sozialer- und umweltrelevanter Grundsätze bei ihrer Geschäftstätigkeit und ihren Beziehungen zu Arbeitnehmern, Anteilseignern, Konsumenten, Investoren oder anderen Akteuren.

Corporate Citizenship (CC) bezeichnet das bürgerschaftliche Engagement von Unternehmen über die eigentliche Geschäftstätigkeit hinaus. Beispielsweise handeln Unternehmen im Sinne der CC, wenn sie eine Stiftung gründen (Corporate Foundation), Geld spenden (Corporate Giving), ihren Mitarbeitern Zeit für freiwilliges Engagement zur Verfügung stellen (Corporate Volunteering) oder ihre Ressourcen in Public Private Partnerships einbringen, um gesellschaftliche Probleme zu lösen.

Eine der prominentesten Initiativen zur Förderung von verantwortungsvollen Unternehmenspraktiken ist der Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC). Unternehmen sollen dabei durch freiwillige Selbstverpflichtung gutes Unternehmensbürgertum demonstrieren sowie gesellschaftliche Verantwortung in ihren Kerngeschäften übernehmen.

Unternehmen, die dem GC beitreten, verpflichten sich (in allen Staaten, in denen sie tätig sind) zehn Prinzipien aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruptionsbekämpfung einzuhalten. Durch diese Initiative wird der Kreis der Global Governance Akteure um ökonomische Akteure erweitert.

Der Global Compact ist in erster Linie ein Lern- und Dialogforum, in dem 'Best Practices' von CSR, also gute Beispiele mit Vorbildfunktion, identifiziert und von anderen Unternehmen kopiert werden sollen. Die Mitgliedsunternehmen sollen ihr gesellschaftliches Engagement in Form von jährlichen CSR- bzw. Nachhaltigkeitsberichten (Communication of Progress, COP) auf der Global Compact Homepage veröffentlichen. Ziel ist es, schriftlich über den Stand der Umsetzung der zehn Prinzipien im Unternehmen zu informieren. Diese Form der Berichterstattung muss bestimmte Kriterien erfüllen und ist das wichtigste Kontrollinstrument des Global Compact.

Vier Fünftel der Mitgliedsunternehmen kommen ihrer Verpflichtung nach und veröffentlichen ihre Umsetzung der Global Compact Prinzipien. Mitglieder, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden auf der Webseite als 'non-communicating' aufgeführt. Durch die Abgabe eines korrekten COP können diese Unternehmen ihren Status ändern.

Während die Unternehmen den freiwilligen Charakter des Paktes begrüßen und sich ihm auch deshalb gerne anschließen, kritisieren zivilgesellschaftliche Organisationen gerade diese Freiwilligkeit. Sie fordern eine Überprüfung der CSR-Vorhaben der Unternehmen bzw. einen verbindlichen Ordnungsrahmen auf globaler Ebene, der auch Sanktionen nicht ausschließt. Einerseits sollen so die inaktiven von aktiven Mitgliedsunternehmen unterschieden werden, andererseits soll verhindert werden, dass die Vereinten Nationen (UN) für die Zwecke der Unternehmen vereinnahmt werden. Dies gilt insbesondere für die Unternehmen, die den GC zur Verbesserung ihres Images nutzen, sich gleichzeitig aber nicht an alle der zehn Prinzipien des GC halten.

Trotz vorhandener Schwierigkeiten sehen zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen in den UN die einzige global legitimierte Instanz. Nur die UN sind demnach in der Lage, transparente Verhandlungsprozesse anzuregen, bei denen Staaten, Zivilgesellschaft und Unternehmen im Rahmen von Global Governance ihren Beitrag zu einem ordnungspolitischen Rahmen auf globaler Ebene leisten können.

Datenquelle



UN Global Compact: »www.unglobalcompact.org«

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen



Mit dem Beitritt zum Global Compact erklärt ein teilnehmendes Unternehmen bzw. eine teilnehmende Organisation ausdrücklich, die zehn Global Compact-Prinzipien innerhalb seines/ihres Einflussbereiches als Katalog von Grundwerten umzusetzen. Die zehn Prinzipien leiten sich aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisationen (ILO) und den Grundsätzen der Erklärung von Rio zu Umwelt und Entwicklung ab.

Menschenrechte
  • Prinzip 1: Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten und
  • Prinzip 2: sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
Arbeitsnormen
  • Prinzip 3: Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren sowie ferner für
  • Prinzip 4: die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit,
  • Prinzip 5: die Abschaffung der Kinderarbeit und
  • Prinzip 6: die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung eintreten.
Umweltschutz
  • Prinzip 7: Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen,
  • Prinzip 8: Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen und
  • Prinzip 9: die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.
Korruptionsbekämpfung
  • Prinzip 10: Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.


Tabelle: UN Global Compact



Zusammensetzung in absoluten Zahlen und in Prozent aller Mitglieder, Juli 2009

  in abs.
Zahlen
in Prozent
insgesamt 7.066 100,0
davon:  
Unternehmen 5.257 74,4
davon:  
aktive Unternehmen* 4.220 59,7
passive Unternehmen 1.037 14,7
andere Stakeholder (Non-Profit) 1.765 25,0
davon:  
lokale Nicht-Regierungs-
organisationen (NGOs)
602 8,5
lokale Wirtschaftsverbände 442 6,3
akademische Einrichtungen 336 4,8
Stiftungen 132 1,9
globale Nicht-Regierungs-
organisationen (NGOs)
81 1,1
Öffentlicher Sektor 64 0,9
Städte 37 0,5
lokale Gewerkschaften 35 0,5
globale Wirtschaftsverbände 29 0,4
globale Gewerkschaften 7 0,1
sonstige** 44 0,6

* diese Unternehmen veröffentlichen jährlich Corporate Social Responsibility- bzw. Nachhaltigkeitsberichte (Communication of Progress)
** darunter die UN-Organisationen OHCHR, ILO, UNEP, UNODC, UNDP, UNIDO

 

Verteilung der aktiven Unternehmen* nach Regionen, in absoluten Zahlen und in Prozent, Stand: Juli 2009

  in abs.
Zahlen
in Prozent
Europa 2.224 52,7
Nord-, Süd- und Mittelamerika 930 22,0
Asien 746 17,7
Afrika 178 4,2
Mittlerer Osten 105 2,5
Australasien 37 0,9
insgesamt 4.220 100,0

* diese Unternehmen veröffentlichen jährlich Corporate Social Responsibility- bzw. Nachhaltigkeitsberichte (Communication of Progress)

Quelle: UN Global Compact: www.unglobalcompact.org


 
counter


Creative Commons License Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz veröffentlicht. by-nc-nd/3.0/de/