Zahlen und Fakten: Die soziale Situation in Deutschland

Kindergeld

14.6.2008
Im Jahr 2006 wurde an 9,2 Millionen Empfangsberechtigte Kindergeld gezahlt. Diese 9,2 Millionen Personen – in der Regel ein Elternteil – empfingen zusammen für 15,2 Millionen Kinder Kindergeldzahlungen.

Kindergeld 2006Klicken Sie auf die Grafik, um die PDF zu öffnen. (© bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/2.0/de/

Fakten



Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Der Bezugszeitraum verlängert sich bei arbeitslosen Kindern bis zum 21. und bei Kindern, die in der Ausbildung sind bzw. studieren, bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Für ein Kind mit Behinderung kann Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen über das 25. Lebensjahr hinaus bezogen werden. Kein Kindergeld wird gezahlt, wenn das Kind Einkünfte und Bezüge von mehr als 7.680 Euro im Kalenderjahr hat.

Im Jahr 2006 wurde an 9,2 Millionen Empfangsberechtigte Kindergeld gezahlt. Diese 9,2 Millionen Personen – in der Regel ein Elternteil – empfingen zusammen für 15,2 Millionen Kinder Kindergeldzahlungen. Da in einem Haushalt mehrere Kinder leben können, für die Kindergeld empfangen wird, liegt die Zahl der Kinder höher als die der Empfangsberechtigten.

Die Höhe des Kindergeldes hängt davon ab, für das wievielte Kind Kindergeld gezahlt wird. Welches Kind bei einem Berechtigten erstes, zweites, drittes oder weiteres Kind ist, richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten. Das älteste Kind ist stets das erste Kind. In der Reihenfolge der Kinder zählen als "Zählkinder" auch diejenigen Kinder mit, für die der Berechtigte kein Kindergeld erhalten kann, weil es einem anderen Elternteil vorrangig zusteht. Kinder, für die überhaupt kein Kindergeldanspruch mehr besteht, zählen in der Reihenfolge nicht mit. Für das erste bis dritte Kind erhalten die Empfangsberechtigten 154 Euro pro Monat. Beim vierten und jedem weiteren Kind liegt das Kindergeld bei 179 Euro pro Monat.

Im Jahr 2006 waren von den 15,2 Millionen Kindern 60,1 Prozent erste, 29,6 Prozent zweite und 7,7 Prozent dritte Kinder. 1,9 Prozent waren viertes und 0,8 Prozent waren fünftes oder weiteres Kind. Im selben Jahr lag die Höhe der ausgezahlten Beträge bei 29,8 Milliarden Euro.

Empfangsberechtigte können entweder Kindergeld beziehen oder den Kinderfreibetrag – in Höhe von 5.808 Euro – in Anspruch nehmen. Hierüber entscheiden sie allerdings nicht selbst, sondern das Finanzamt prüft, ob der steuerliche Kinderfreibetrag oder das Kindergeld günstiger für den Empfangsberechtigten ist.

Da das Einkommen, das zur Sicherung des Existenzminimums eines Kindes benötigt wird, nicht besteuert werden soll, wird das elterliche Einkommen in Höhe des Existenzminimums eines Kindes steuerfrei gestellt. Das gezahlte Kindergeld reicht hierfür in der überwiegenden Zahl der Fälle aus. In wenigen Fällen – bei höheren Einkommensgruppen – liegt die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag über dem gezahlten Kindergeldbetrag. In diesen Fällen ist eine zusätzliche Reduzierung der Steuerschuld notwendig. Wenn kaum oder keine Steuern gezahlt werden, stellt das Kindergeld teilweise oder ganz eine Förderung der Familie dar.

Da – laut Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) – das Armutsrisiko von Kindern deutlich höher ist als das der Gesamtbevölkerung, kann die Frage gestellt werden, ob der Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld ausreichen, um die zusätzlichen Unterhaltskosten für Kinder auszugleichen – dies gilt insbesondere bei älteren Kindern.

Datenquelle



Statistische Bundesamt: PDF-Icon Statistisches Jahrbuch 2007 (PDF-Version: 6.430 KB); Bundeszentralamt für Steuern: PDF-Icon Merkblatt Kindergeld (PDF-Version: 1.140 KB)

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen



Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer erhoben wird. Der Grundfreibetrag – in Höhe von jährlich 7.664 Euro (Stand: 2008) – sorgt also dafür, dass das Einkommen, das zur Sicherung des eigenen Existenzminimums benötigt wird, nicht mit Steuern belastet wird. Da auch das Einkommen, das zur Sicherung des Existenzminimums eines Kindes benötigt wird, nicht besteuert werden soll, wird das elterliche Einkommen in Höhe des Existenzminimums eines Kindes steuerfrei gestellt. Dazu gibt es den steuerlichen Kinderfreibetrag, dessen Höhe von 5.808 Euro (Stand: 2008) dem jährlichen Mindestbedarf eines Kindes an Unterhalt, Erziehung, Betreuung und Ausbildung entsprechen soll.

Der Kinderfreibetrag wird allerdings – anders als beim Grundfreibetrag – nicht beim Lohn- bzw. Einkommensteuerabzug der Empfangsberechtigten berücksichtigt. Wie viele Kinder ein Empfangsberechtigter auch hat, er zahlt genauso viel Lohn- bzw. Einkommensteuer wie eine andere Person, die gleich viel verdient. Als Ausgleich erhalten Empfangsberechtigte das monatliche Kindergeld, das zunächst der Steuerfreistellung dient. Nach Ablauf eines Jahres wird das Kindergeld beim Einkommensteuerbescheid automatisch vom Finanzamt mit dem – je nach persönlichem Grenzsteuersatz finanziell unterschiedlich wirkenden – Kinderfreibetrag verrechnet.

Tabelle: Kindergeld



Nach Empfängern und Kindern, für die Kindergeld gezahlt wurde, in absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2006*

  Personen, in Tsd. Anteile, in Prozent
Berechtigte 9.206 100,0
davon:  
Deutsche 8.106 88,1
Ausländer 1.099 11,9
Kinder, für die an die
Empfangsberechtigten
Kindergeld gezahlt wurde
15.234 100,0
davon waren:  
1. Kinder 9.153 60,1
2. Kinder 4.504 29,6
3. Kinder 1.166 7,7
4. Kinder 289 1,9
5. und weitere Kinder 123 0,8

* ohne Angaben für Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden/Gemeindeverbänden; Stand: Dezember

Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistisches Jahrbuch 2007


 
counter


Creative Commons License Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz veröffentlicht. by-nc-nd/2.0/de/