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Grit Hanneforth: Warum Neonazis auf Veranstaltungen nicht eingeladen werden sollten | Rechtsextremismus | bpb.de

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Grit Hanneforth: Warum Neonazis auf Veranstaltungen nicht eingeladen werden sollten

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Lässt man Neonazis gleichberechtigt zu Veranstaltungen zu, trägt dieses zur Normalisierung von neonazistischen Positionen und damit zu deren Verharmlosung bei, findet Grit Hanneforth, Geschäftsführerin des Kulturbüros Sachsen.

Neonazis aus parteigebundenen und ungebundenen Spektren versuchen auf öffentlichen Veranstaltungen demokratische Diskursräume zu erschließen, Themen zu setzen und sich so als gleichberechtigt zu inszenieren. Erfreulicherweise wurde in den vergangenen Jahren die Position, Neonazis von öffentlichen Podien und Veranstaltungen auszuschließen, intensiv diskutiert, und viele Veranstalter haben sich für einen Ausschluss entschieden.

Mit der Entstehung von Pegida, der AfD, *Gida-Protesten, den "Nein zum Heim"- und "… wehrt sich"-Kampagnen sind in den letzten Jahren Ungleichwertigkeitsvorstellungen, die ihren Ausdruck in asylfeindlichen und rassistischen Protesten finden, mobilisierbar und damit sicht- und hörbar geworden. Diese vorher durch parteigebundene und -ungebundene Neonazis getragenen ideologischen Positionen erfahren jetzt eine Ausdifferenzierung und sind anschlussfähig für breite gesellschaftliche Diskurse geworden. Völkische, nationalistische, islamfeindliche, chauvinistische und rassistische Positionen: die ideologischen Facetten einer neonazistischen Ideologie werden von der neuen Rechten bis hin zu "besorgter Bürger*innen" in neuem Gewand in die Diskussion gebracht. Diese Bürger*innen – die zu Recht von sich behaupten, keine Neonazis zu sein – drängen zunehmend auf Podien und Veranstaltungen. Deshalb kann es hilfreich sein, sich die Argumente zum Ausschluss von Neonazis aus Veranstaltungen vor Augen zu führen, um daraus vielleicht auch Anregungen für die Gestaltung von Veranstaltungen mit "besorgten Bürger*innen" zu gewinnen. Warum Neonazis auf Veranstaltungen nicht eingeladen werden sollten: Inhaltlich signalisiert ein Veranstaltungsausschluss von Neonazis, dass deren völkische, nationalistische, rassistische und menschenverachtende Ideologie und ihre Legitimierung von Gewalt zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen kein Teil des demokratischen Meinungsspektrums und damit keine gleichwertigen Positionen im Prozess der politischen Auseinandersetzung sind. Da die neonazistische Ideologie demokratische Grundwerte und die Menschenrechtsorientierung in Frage stellt, bewegen sich ihre Protagonisten außerhalb des in unserer Gesellschaft üblichen Diskursraumes, der auf diesen Grundwerten basiert. Lässt man sie gleichberechtigt zu Veranstaltungen zu, trägt dieses zur Normalisierung von neonazistischen Positionen und damit zu deren Verharmlosung bei. Eine Diskursverschiebung nach rechts ist die Folge.Veranstaltungen, die Neonazis nicht ausschließen, eröffnen ihrer fehlenden Grund- und Menschenrechtsorientierung einen Raum, der am und über den Veranstaltungstag hinaus unsichtbar nachwirkt.

Wie wirkt dieser Ausschlussmechanismus?

Neonazis sind Protagonist*innen einer menschenverachtenden Ideologie, die nicht vor rassistischer Gewalt bis hin zu Mord zurückschrecken. Für Betroffene von rechter und rassistischer Gewalt ist die Begegnung mit Neonazis im Rahmen von Veranstaltungen eine Konfrontation mit Vertreter*innen der Täter*innengruppe, die zu Retraumatisierungen und Ängsten führen kann: Die Betroffenen müssen Beleidigungen, Stigmatisierungen, Bedrohungen und Übergriffen auf der Veranstaltung selbst oder auf dem Hin- und Rückweg befürchten. Diese Menschen empfinden die Teilnahme an einer Veranstaltung, von der Neonazis nicht dezidiert ausgeschlossen werden, als unzumutbar oder zumindest als bedrohlich, und bleiben dieser fern. Das gilt auch für Menschen, die zu Betroffenengruppen von rassistischer Gewalt gehören oder zu anderen "Feindgruppen" von Neonazis, wie Engagierte in Willkommensbündnissen, Politiker*innen, Bürgermeister*innen, die sich pro Asyl positionieren, Unternehmer*innen, die Asylunterkünfte sanieren etc. Sie werden durch die Anwesenheit von Neonazis und die davon ausgehende Bedrohung von der Veranstaltung ausgeschlossen. Die Folge davon ist, dass diese Menschen und damit ihre Perspektiven auf das Veranstaltungsthema fehlen. Diese Leerstelle wird nur selten bemerkt und ist somit nur für wenige sichtbar. Insofern ist die Entscheidung von Veranstalter*innen, Neonazis zuzulassen und ihnen freien Zugang zu gewähren, immer auch eine Entscheidung gegen die Menschen, die zum erklärten Feindbild von Neonazis gehören. Neonazis zuzulassen, würde also eine Diskursverschiebung nach rechts begünstigen.

Was kann man tun, um den Veranstaltungsrahmen diskriminierungsfrei zu gestalten?

In den vergangenen Jahren konnten gute Erfahrungen mit der Antidiskriminierungsregel gesammelt werden. In der Vorbereitung der Veranstaltung hilft die Antidiskriminierungsregel Veranstalter*innen und Podiumsgästen bei der Positionierung zur Frage: "Soll man Neonazis auf Podien einladen oder bei Veranstaltungen zulassen?" Diese Diskussion sollte im Vorfeld der Veranstaltung geführt werden, denn sie schafft Klarheit und führt nicht selten zur Veränderung der Podiumszusammensetzung, wenn in dieser Frage keine Einigung erzielt werden kann. Sind sich Podium und Veranstalter*innen einig, dass Neonazis unerwünscht sind, wird diese Haltung auch den Gästen durch die Veröffentlichung der Antidiskriminierungsregel auf Flyern und Homepages kommuniziert. Die Gäste wissen dann, dass die Veranstalter*innen sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben, sensibel die Bedürfnisse von Betroffenengruppen im Blick haben und sich um ein möglichst diskriminierungs- und angstfreies Klima bemühen. Das wiederum erhöht das Sicherheitsgefühl für die Gäste der Veranstaltung.

Trotz guter Vorbereitung und Beschreibung des demokratischen Diskursraumes durch die Antidiskriminierungsregel bleibt es nicht aus, dass am Veranstaltungsabend Neonazis im Publikum sitzen und somit durch die bloße Anwesenheit das Veranstaltungsklima verändern. Auch ist es nicht immer möglich, Neonazis im Publikum vor Veranstaltungsbeginn zu erkennen. Deshalb müssen zu Veranstaltungsbeginn die Rahmenbedingungen klar benannt werden. Dazu gehört, die Antidiskriminierungsregel für den Veranstaltungsabend für verbindlich zu erklären und deutlich zu machen, dass Verstöße sanktioniert werden. Der Diskursraum wird so demokratisch und menschenrechtsorientiert beschrieben und Betroffenengruppen Sicherheit vermittelt.

Weiterhin ist es wichtig, zu Beginn der Veranstaltung den anwesenden Neonazis, sofern sie erkannt wurden, zu zeigen, dass man sie im Blick hat. Dadurch wird deutlich, dass sie nicht als gleichberechtigte Teilnehmer*innen wahrgenommen werden und sie außerhalb des vereinbarten Konsenses stehen. Geschieht dies nicht, ist es für sie leichter, eine gleichberechtigte Diskussionsteilnahme für sich zu reklamieren. Kommt es in der Veranstaltung zu thematischen Diskussionsbeiträgen von Neonazis, sollte ihr Beitrag nicht auf der Sachebene beantwortet werden. Wirksam ist es, sie als Protagonisten einer neonazistischen Ideologie sichtbar zu machen und eine Sachauseinandersetzung abzulehnen. Themen, die von Neonazis im kommunalen Kontext eingebracht werden, können sehr vielfältig sein: Bau einer Ampelanlage vor einen Seniorenheim, Neuplanung der Abwasseranlage, Bau einer Umgehungstraße, Bau der Flüchtlingsunterkunft, die nicht in das Ambiente des Stadtteils passe oder nicht realisiert werden könne, da die Einkaufsmöglichkeiten für Geflüchtete zu gering seien etc. Ziel derartiger Sachbeiträge von Neonazis ist es, anschlussfähig zu sein an kommunale Diskurse. Sollte es mit diesen argumentativen Möglichkeiten nicht gelingen, die Diskussion im Sinne des Veranstalter*innen zu führen, bleibt als ultima ratio, die Veranstaltung abzubrechen und die Neonazis aus der Veranstaltung entfernen zu lassen, um ein diskriminierungsarmes Diskussionsklima wieder herzustellen. Für diesen Fall sollte bereits im Vorfeld der Veranstaltung die Polizei informiert und mit dieser ein Sicherheitskonzept und ein möglicher Abbruch der Veranstaltung besprochen werden.

Für Veranstaltungen mit "besorgten Bürger*innen" gilt: Auch hier sind die Grundwerte unserer Gesellschaft und die unveräußerlichen Menschenrechte der Rahmen, an dem es auch durch asylfeindliche Positionen und Proteste tatsächlich und juristisch nichts zu rütteln gibt. Neonazis sind, auch wenn sie unter dem Dach von "besorgten Bürger*innen"-Initiativen an Diskussionen teilnehmen, als Neonazis für alle kenntlich zu machen. Mit allen anderen Bürger*innen ist die inhaltliche Diskussion möglich und wünschenswert, deren Rahmen durch die Grundrechte im Allgemeinen und die Antidiskriminierungsregel im Konkreten bestimmt werden.

Die Stärke der Demokratie erweist sich im Umgang mit und am Schutz von Minderheiten. Diese müssen Zugang zu Veranstaltungen, Podium und einen sicheren öffentlichen Raum haben, damit ihre Perspektiven sichtbar und hörbar werden.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Ein Beispiel dafür ist die politische Debatte in Deutschland zum Asylrecht. Diese Debatte wird dominiert von der Interpretation des Asylrechts als Abwehrrecht. Das Asylrecht als Schutzrecht und Teil unserer humanistischen Verantwortung ist, wenn überhaupt, nachrangiger Bestandteil der Debatte. Das bietet Anknüpfungspunkte für Neonazis, Rechtspopulisten und "besorgte Bürger*innen".

  2. Wortlaut der Antidiskriminierungsregel: Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechten Parteien oder Organisationen angehören, der rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige Menschen verachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder diese auszuschließen. (Vor der Veranstaltung: Veranstalter benennen, Hausrecht klären.)

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