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Das Kapillarsystem – Geschichte und Entwicklung der rechtsextremistischen Presse

Thomas Pfeiffer

/ 13 Minuten zu lesen

Medien sind ein zentrales Handlungsfeld im Rechtsextremismus. In Zeitungen, Zeitschriften und anderen publizistischen Formaten transportiert die Szene Informationen, Themen und Agitation oder ruft zu Demonstrationen und Veranstaltungen auf. So, wie die rechtsextremistische Szene sich in den vergangenen Jahrzehnten gewandelt hat, veränderte auch die rechtsextremistische Publizistik ihr Gesicht.

"Wer schreibt, der bleibt." So knapp und so richtig fasste Klaus Beier vor fast 20 Jahren die Bedeutung der eigenen Publizistik für rechtsextremistische Parteien und Organisationen zusammen. Beier wusste, wovon er spricht. Er war damals schon Bundespressesprecher der NPD. Seinerzeit standen Printmedien im Vordergrund. Im vereinten Deutschland umfasste die Palette in Spitzenzeiten, den späten 1990er Jahren, rund 120 Zeitungen und Zeitschriften mit einer Jahresgesamtauflage von knapp sieben Millionen Exemplaren. Darunter Blätter in winziger Stückzahl und solche mit mehreren Zehntausend Exemplaren; solche, die allenfalls in wenigen Ausgaben erschienen sind, und Traditionsorgane wie die "Deutsche Soldatenzeitung" (später "National-Zeitung") oder "Nation & Europa", die in der frühen Bundesrepublik teils durch ehemalige SS-Leute ins Leben gerufen worden waren und die den deutschen Rechtsextremismus jahrzehntelang mitprägten. Inzwischen haben Websites und vor allem das Social Web den Printmedien weitgehend den Rang abgelaufen.

Medien sind seit langem ein zentrales Handlungsfeld im Rechtsextremismus. Sie sind das informationelle Kapillarsystem, das diese Szene braucht, um gemeinsam aktions- und strategiefähig zu bleiben. Das gilt umso mehr, je mehr sich der Rechtsextremismus ausdifferenziert und von informellen Strukturen geprägt ist. Medien transportieren ideologische Elemente, aktuelle Kampagnenthemen und Begriffe in die vielfältigen Verästelungen der rechtsextremistischen Netzwerke. Sie halten die Szene auf dem Laufenden und binden die Anhänger ein. Das geschriebene, vor allem das gedruckte Wort hat auch symbolischen Wert: Es gibt rechtsextremistischen Botschaften scheinbares Gewicht, Substanz und Dauerhaftigkeit – umso mehr, wenn es nicht auf Zeitungsseiten erscheint, sondern zwischen Buchdeckeln eingebunden ist.

Der rechte Pressemarkt

Rechtsextremistische Publizistik ist ein Geschäft. Kleinere und größere Verlage platzieren Bücher, Zeitungen und Zeitschriften kommerziell am rechten Rand des Marktes. Sie konkurrieren um Auflage, Prestige, Einfluss und Rezipienten. Auf Pressemärkten sind Konzentrationsprozesse üblich, das gilt auch für die rechte Presse. So hat die "National-Zeitung" in München, mit bis zu 145.000 Exemplaren (im Jahr 1967) lange das auflagenstärkste Blatt der Szene, die "Deutsche Wochen-Zeitung" und den "Deutschen Anzeiger" geschluckt. "Nation Europa" (NE) aus Coburg fusionierte 1990 mit den "Deutschen Monatsheften" – daraus entstand "Nation & Europa" – und 1994 mit der "Deutschen Rundschau". Monatshefte und Rundschau lebten nur im Untertitel noch eine Weile fort. 2009 wurde der "Nation Europa Verlag" seinerseits übernommen durch die Verlagsgruppe "Lesen & Schenken" in Schleswig-Holstein, "Nation & Europa" wurde eingestellt und wenig später die Monatszeitschrift "ZUERST!" an die Kioske gebracht. Das Heft versteht sich als Nachrichtenmagazin und verzichtet auf eine "offene rechtsextremistische Agitation": Seinen Markt sieht es offenbar auch jenseits der stramm rechten Leserschaft von "Nation & Europa".

Manches unterscheidet die rechtsextremistische Publizistik vom üblichen Pressegeschäft, nicht zuletzt die Einnahmeseite: Zeitungen und Zeitschriften leben überwiegend vom Anzeigenaufkommen. Für die rechte Presse gilt das jedoch nicht. Inserate jenseits des Rechtsextremismus sind für diese Periodika schwer bis gar nicht zu gewinnen. Manchmal leisten sich Verlage und Organisationen ein Minusgeschäft, weil die Blätter als Werbemedien für angegliederte Buchvertriebe und Reisebüros dienen. Andere halten sich durch Spenden über Wasser, um die sie die Leser regelmäßig in SOS-Briefen bitten.

Ein Leitmedium des deutschen Rechtsextremismus, das diesen als Gesamtheit publizistisch vernetzt, ist nie entstanden. Das Trennende war stets mindestens so stark wie das Einende. In Konkurrenz stehen vor allem die Periodika und Verlage der Parteien, die in denselben Gewässern nach Lesern, Mitgliedern und Wählern fischen: Etwa die "Deutsche Stimme" der NPD oder die formal unabhängige, zu Lebzeiten des Verlegers und Parteivorsitzenden Gerhard Frey aber untrennbar mit der "Deutschen Volksunion" (DVU) verwobene "National-Zeitung". "Nation & Europa" sah sich der Einheit der deutschen und europäischen Rechten verpflichtet und spaltete trotzdem: Eine weitere Splitterpartei dieses Spektrums, die "Deutsche Liga für Volk und Heimat", gründeten Redaktionsmitglieder 1991 maßgeblich mit.

Internet heute zentral im rechtsextremistischen Medienmix

Der Medienmix des Rechtsextremismus ist dynamisch. Neue Medien und deren Vernetzungspotenziale hat sich die Szene zügig und konsequent erschlossen. Dies gilt für den Anrufbeantworter, der in den frühen 1990er Jahren in Form der (Nationalen) Infotelefone eine Rolle spielte: Die Ansagetexte der bis zu 18 Infotelefone wurden regelmäßig oder unregelmäßig aktualisiert, sie verbreiteten Nachrichten für die Szene und wiesen auf Veranstaltungen hin. In derselben Zeit ist das Computermedium Mailbox, durch Verbünde wie das Interner Link: "Thule-Netz" und das kleinere "Thing-Netz", im Rechtsextremismus aufgetaucht und alsbald wieder verschwunden. Websites und Profile in Social Media nehmen heute den zentralen Platz ein. Die Medienpalette hat sich auch in dem Maße verändert, in dem Jugendliche und junge Erwachsene zur Top-Zielgruppe des Rechtsextremismus wurden und jugendnahe Erlebniswelten zum wichtigsten Reiz und Werbefaktor. Die multimedialen Mitmachangebote des Social Web sind heute gerade aus jugendlichen Lebenswelten nicht wegzudenken – auch in der Medienlandschaft des Rechtsextremismus drängen sie statische Websites oder gar Printmedien immer mehr in den Hintergrund.

In diesem Zuge sind viele gedruckte Periodika eingestellt und allenfalls vorübergehend als Online-Ausgaben weitergeführt worden (zum Beispiel die "Staatsbriefe") Einer der ersten deutschsprachigen Rechtsextremisten, die ihre publizistische Tätigkeiten konsequent ins Internet verlagerten, war der Holocaustleugner Ernst Zündel. Mit seinem 1976 gegründeten Verlag "Samisdat Publishers" zählte er früher zu den vielseitigsten rechtsextremistischen Medienmachern und verbreitete seine Botschaften im "Germania-Rundbrief", in Broschüren, Büchern, Videos und Rundfunkprogrammen, lange Zeit aus Kanada, später aus den USA. Anfang 1995 ging die "Zündelsite" ans Netz und brachte ihm später eine fünfjährige Haftstrafe ein, die er bis 2010 in Mannheim verbüßte. Vorausgegangen war ein richtungweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs gegen den in Australien lebenden Holocaustleugner Fredrick Toben. Demnach kann sich der Volksverhetzung nach deutschem Recht auch strafbar machen, wer entsprechende Inhalte vom Ausland aus ins Netz stellt. Beide Fälle zeigen die internationale Reichweite rechtsextremistischer Medien, die sich durch das Internet im Vergleich zu Printmedien entscheidend erhöht hat.

Aus dem deutschen Rechtsextremismus verschwunden sind Zeitungen, Zeitschriften und Bücher aber nicht. Manche haben sich modernisiert und mindestens optisch professionalisiert, wie die "Deutsche Stimme", die ansatzweise crossmedial berichtet und als "DS TV" bei YouTube unterwegs ist. Äußerlich sind die verhassten "Systemmedien" vor allem für auflagenstarke rechte Hefte ein – unerreichtes – Vorbild. Professionalität simulieren manche Szene-Medien, indem Autoren unter verschiedenen Namen auftreten und das Blatt somit einen breiten Mitarbeiterstab vorgaukelt. Über übliche professionelle Standards der Berichterstattung setzen sich rechtsextremistische Periodika ausdrücklich oder stillschweigend hinweg. Die Agitation zieht sich durch alle Genres, eine stringente Trennung von Nachricht und Kommentar findet nicht statt, Diskriminierende Formulierungen wie "Neger" und "Zigeuner" kommen in der rechtsextremistischen Publizistik nicht selten vor. Eine dort verbreitete Sprachregelung ist der Begriff "Mitteldeutschland", der die östlichen Bundesländer umfasst. In der sprachlichen Verwendungsweise durch Rechtsextremisten weist das Wort aber über die östlichen Bundesländer hinaus und soll oftmals den Anspruch auf die ehemaligen deutschen Ostgebiete implizit aufrechterhalten. Meist geschieht dies weniger ausdrücklich als in einer Buchrezension in "Nation & Europa". Dort hieß es, Mitteldeutschland werde "seit der Teil-Wiedervereinigung als 'Ostdeutschland' apostrophiert, ein sprachlicher und politischer Missgriff, der Millionen von Vertriebenen aus Schlesien, Pommern und Ostpreußen quasi zu polnischen Zuwanderern macht." Rechtsextremistische Zeitungen und Zeitschriften setzen sich auch über den Pressekodex hinweg, in dem das Selbstverständnis des professionellen deutschen Journalismus niedergelegt ist. Dem Kodex widerspricht zum Beispiel die systematische Ethnisierung der Berichterstattung. Sie war in "Nation & Europa" besonders offensichtlich. In der Rubrik "Aktuelles aus Multikultopia" (bis NE 12/1994: "Nachrichten von der Überfremdungsfront") schuf die Zeitschrift einen eigenen Nachrichtenfaktor: Sie sammelte Meldungen über Personen, die nicht deutscher Abstammung waren und die ausschließlich in negativen Kontexten auftraten (meist Straftäter). In dieser Kontinuität stehen "Meldestellen" für Straftaten von "Ausländern", die auf heutigen rechtsextremistischen Websites auftauchen.

Programmatisch-strategische Typen rechter Zeitungen und Zeitschriften

Die rechtsextremistische Publizistik hat viele Gesichter und setzt unterschiedliche Akzente. Zeitungen und Zeitschriften lassen sich in drei programmatisch-strategische Typen einteilen: Ideologie-, Zielgruppen- und Scharnierorgane.

  • Ideologieorgane beschäftigen sich mit den ideologischen Grundlagen. Auf dieser Basis diskutieren und konkretisieren sie die politischen Ziele, aber auch Strategie und Taktik, um diese Ziele zu erreichen. Das jüngste Ideologieorgan ist seit März 2017 am Markt: „N.S. Heute“ erscheint in Bielefeld „Weltanschauung“, „Bewegung“ und „Leben“ nennt es im Untertitel als seine Leitmotive. Das Heft versteht sich als Beitrag zur Schulung der bundesweiten Neonazi-Szene, es spiegelt ihre Ideologie und Erlebniswelt. Die ersten Ausgaben enthielten etwa Interviews mit rechtsextremistischen Musikern, Buchrezensionen und einen ausführlichen Beitrag über die Idee der „Volksgemeinschaft“. Zu den Ideologieorganen zählte auch die im Jahr 2009 eingestellte "Nation & Europa". Das Besondere dieser Monatszeitschrift war die enge Leser-Blatt-Bindung. Die Leser waren der Zeitschrift mitunter in der dritten Generation treu, in ihren Kellern stapelten sich fein säuberlich gesammelte Jahrgangsbände des Heftes, den langjährigen Herausgeber Peter Dehoust kannten viele persönlich. Auch die Zeitschrift "Recht und Wahrheit" aus Ostwestfalen bemüht sich, das Publikum einzubinden und veranstaltet regelmäßige Lesertreffen. Sie erscheint seit 1984 und erreicht insbesondere die militante Neonazi-Szene. In jüngster Zeit kriselt das Blatt. Nicht nur, aber auch an das Spektrum der "Reichsbürger", die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland bestreiten und das Deutsche Reich beschwören, wendet sich die "Stimme des Reiches" aus Verden. Sie steht für antisemitische und "revisionistische" Inhalte wie auch andere Blätter, die den Holocaust, die deutsche Schuld am Zweiten Weltkrieg und jegliche Beteiligung der Wehrmacht an Kriegsverbrechen in Frage stellen oder leugnen. Traditionsreich auf diesem Gebiet ist die pseudowissenschaftliche Tübinger Vierteljahreszeitschrift "Deutschland in Geschichte und Gegenwart". Hervorgegangen aus der "Deutschen Hochschullehrer-Zeitung", erschien die Zeitschrift 2015 im 63. Jahrgang. Enger in die internationale Szenerie der Holocaustleugner eingebunden waren die "Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung", die Germar Rudolf über seinen Verlag "Castle Hill Publishers" in Hastings vertrieb. Wegen Volksverhetzung verurteilt, war Rudolf aus Deutschland geflohen und hatte seine publizistische Arbeit aus dem Ausland fortgesetzt. Aus den USA wurde er nach Deutschland ausgeliefert und im März 2007 zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Nach eigenen Angaben lebt er seit seiner Haftentlassung im Jahr 2009 wieder in den USA.

  • Zielgruppenorgane richten sich nicht an das ganze Spektrum des Rechtsextremismus, sondern sprechen Teile der Szene passgenau an. Sie weisen ästhetische, sprachliche und/oder ideologische Muster auf, die für ihr Publikum typisch sind; in der Regel gehören die Produzenten der Zielgruppe selbst an. Zielgruppenorgane waren früher vor allem die Zeitungen der Skinhead-Szene (Skinzines), von denen einige wenige noch als gedruckte Hefte erscheinen. Auflagenstärker und professioneller im Look bediente das Magazin "RockNORD" bis 2005 monatlich dieselbe Zielgruppe, nach Eigenangaben in einer Auflage von 17.000 Exemplaren. Es enthielt Interviews mit Skin-Bands, CD-Kritiken und Konzertberichte. Um seine Zielgruppe zu erweitern, hat sich das Blatt für Themen und Bands aus anderen Jugendkulturen mit rechtem Flügel geöffnet, insbesondere aus der Gothic-Kultur. Zu den Zielgruppenorganen zählten oder zählen auch Blätter völkisch-neuheidnischer Gruppen wie die "Nordische Zeitung" oder "Huginn und Muninn". Benannt nach den legendären Raben des Göttervaters Wotan, lieferte Letztere Artikel zur mythischen Bedeutung der Externsteine, informierte über Stammestreffen (Things) und enthielt Anzeigen wie "GÖTTER-RAT in allen Schicksalsfragen, durch das RUNEN-STAB-Orakel". Als Zielgruppenorgane sind auch Partei- oder Verbandszeitungen zu verstehen. Marktführer in diesem Segment ist inzwischen die "Deutsche Stimme". Dagegen verzichten die beiden jüngsten rechtsextremistischen Parteien ganz auf ein gedrucktes Parteiorgan: "Die Rechte" (gegründet 2012) und "Der Dritte Weg" (2013). Beide sind Auffangbecken für Anhänger verbotener neonazistischer Organisationen und vernetzen sich über Websites und Social Media. Als Parteien formieren sie sich aus taktischen Gründen: Verbote werden dadurch schwieriger.

  • Scharnierorgane verbinden die Bewegung mit der übrigen Gesellschaft. Solche Medien vertreten fremdenfeindliche und nationalistische Positionen häufig in abgeschwächter Form und distanzieren sich von aggressiveren Teilen der Szene. Dies gilt in der Regel für die Presse der Neuen Rechten, die einen intellektuellen Anspruch hat. Aus Sicht des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen war die Wochenzeitung "Junge Freiheit" in den 1990er Jahren ein wichtiges Scharnierorgan zwischen Rechtsextremismus und Wertkonservatismus, sie wurde knapp zehn Jahre lang in den Verfassungsschutzberichten des Landes erwähnt. Seit dem Bericht für das Jahr 2004 ist dies nicht mehr der Fall. Einerseits, weil die Zeitung kontinuierlich einen gewissen verbalen Mäßigungsprozess durchlaufen hat, andererseits, weil das Bundesverfassungsgericht im Mai 2005 den Rahmen für die Berichterstattung der Verfassungsschutzbehörden über Zeitungen und Verlage enger gezogen hat. Spezialfälle der Scharnierorgane sind Jugendzeitschriften, die rechtsextremistische Parteien – zuerst 2006 und danach in einiger Regelmäßigkeit – zur Wahlwerbung veröffentlichen. Die meisten stammen aus Kreis- oder Landesverbänden der NPD, wie "Der Weckruf" (Niedersachsen), "Jugend Rebelliert" (Sachsen-Anhalt), "Lehrerschreck" (Bremen), "perplex" (Sachsen), "Platzhirsch – Der Schülersprecher" (Sachsen), "Schinderhannes" (Rheinland-Pfalz) oder "stachel" (Berlin/Brandenburg). Im Unterschied zu den Zielgruppenorganen werden sie weniger von der als vielmehr für die Zielgruppe produziert: Sie senden inhaltliche Botschaften und Imagebotschaften nach außen. Auch die rechtsextremistische Partei "Pro NRW" bzw. ihre Keimzelle "Pro Köln" veröffentlichte mehrere Ausgaben der Jugendzeitschrift "Objektiv" – ein Kernthema der Zeitung wie der Partei ist die islamfeindliche Agitation. Ähnliche taktische Ziele verfolgten die Regionalzeitungen der Thüringer NPD, die 2010 bis 2014 mit Titeln wie "Saale-Stimme", "Weimarer Landbote" oder "Südthüringen Stimme" in zehn regionalen Ausgaben erschienen. Die Zeitungen waren dabei "erst auf den zweiten Blick als NPD-Werbung" zu erkennen. Sie wurden durch eine Landesredaktion erstellt und in ganz Thüringen vertrieben. Wie viele Regionalzeitungen waren sie sogenannte Kopfblätter: mit eigenem Namen (im Titelkopf) und begrenztem eigenen Inhalt. Regionale Themen prägten die erste und die letzte Seite, der Innenteil war gleich. Der NPD-Landesverband nannte eine Gesamtauflage von 180.000 Exemplaren. Von diesen Kopfblättern ist nur der "Wartburgkreis Bote" 2015 noch einmal erschienen.

Vertrieb der rechtsextremistischen Publizistik

Zeitungen und Zeitschriften erscheinen meist in Verlagen, die parallel Bücher verlegen und vertreiben. In Online-Versandhandlungen verschränkt sich die Publizistik auch mit dem Musikgeschäft. Rund 30 Verlage und Vertriebsdienste, die von Parteien und Organisationen unabhängig sind, bestreiten inzwischen das rechtsextremistische Buchwesen neben Parteiunternehmen wie dem "Deutsche Stimme Verlag" in Riesa. Ähnlich den Periodika ist auch die Zahl der rechtsextremistischen Verlage im Sinkflug, 2001 waren es noch 45 organisationsunabhängige Buchunternehmen. Die Bandbreite der Bücher ist den Zeitungen und Zeitschriften vergleichbar. Sie reicht von umfangreichen, aufwändig produzierten Bänden, die als wissenschaftliche Standardwerke verstanden werden möchten, bis zu schmalen Büchlein. Opulente Werke signalisieren Tiefgang, Theoriebildung im engeren Sinne kommt aber eher selten vor. Das Bücherspektrum umfasst Nischenprodukte etwa für Liebhaber rechter Mythen und Esoterik, breiten Raum nimmt nach wie vor die geschlichtsklitternde, häufig nostalgisch verklärende Literatur zum Nationalsozialismus und Zweiten Weltkrieg ein, darunter viele Bildbände. Allerdings haben die meisten rechtsextremistischen deutschen Verleger strafrechtliche Erfahrungen gesammelt und halten revisionistische Publikationen mit Bedacht unter der Schwelle des Volksverhetzungs-Paragraphen (§ 130 StGB), der die Leugnung oder Verharmlosung des Holocaust sowie die Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft unter Strafe stellt.

Einschlägig erfahren ist beispielsweise der Verleger des "Grabert-Verlags" in Tübingen, einer der alteingesessenen und größten Verlage des rechtsextremistischen Lagers. Das Familienunternehmen ist seit 1953 am Markt, taucht heute überwiegend unter der Bezeichnung der Tochterfirma "Hohenrain-Verlag" oder im Netz als "Buchdienst Hohenrain" auf. Insofern hat "Hohenrain" "seit 2013 faktisch die Nachfolge des 'Grabert Verlags' angetreten". Während die Tübinger Mediengruppe kontinuierlich Gegenstand der Verfassungsschutzberichte ist, erstritt der Verlag und Versand "Lesen & Schenken", dass er im schleswig-holsteinischen Bericht für das Jahr 2012 nicht genannt werden durfte. Die Behörde hatte den Verlag als einen Verdachtsfall verfassungsfeindlicher, rechtsextremistischer Bestrebungen eingestuft, die namentliche Erwähnung im Bericht allerdings war aus Sicht des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein ein unverhältnismäßiger Eingriff in Rechte des Unternehmens und in die Pressefreiheit.

Verlage und Buchdienste, Zeitungen und Zeitschriften, Bücher, Websites, Profile und Kanäle in Social Media – eine weitverzweigte Publizistik ist die Voraussetzung für Bestand und Entwicklung der rechtsextremistischen Szene. Ihr Mediennetz hat Tradition, in einigen Fällen reichen personelle Kontinuitäten direkt in den Nationalsozialismus zurück. Und das Netz bleibt in Bewegung. Als Kapillarsystem sorgen Medien dafür, dass Informationen in die diversen, teils leidenschaftlich zerstrittenen Teilbereiche dieser Szene fließen. Auf diese Weise entsteht zumindest ein bisschen Einheit in rechter Vielfalt. Um mit ihren Botschaften nach außen durchzudringen, vor allem aber um sich selbst immer wieder der Richtigkeit des eigenen Wollens und Tuns zu vergewissern, wird diese Szene auch künftig schreiben – und bleiben wohl auch.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Zit. nach Thomas Pfeiffer: Medien einer neuen sozialen Bewegung von rechts, elektronische Dissertation der Ruhr-Universität Bochum, Bochum 2000, S. 415, www-brs.ub.ruhr-uni-bochum.de/netahtml/HSS/Diss/PfeifferThomas (zuletzt abgerufen am 6.4.2016).

  2. Verfassungsschutzbericht Bund 1999, Berlin/Bonn 2000, S. 79; Verfassungsschutzbericht Bund 2000, Berlin/Bonn 2001, S. 108.

  3. Vgl. Verfassungsschutzbericht Bund 1973, Bonn 1974, S. 14.

  4. Vgl. Verleger kündigt rechtes Nachrichtenmagazin an, in: Junge Freiheit vom 26.10.2009, https://jungefreiheit.de/kultur/medien/2009/verleger-kuendigt-rechtes-nachrichtenmagazin-an (zuletzt abgerufen am 15.4.2016); Verfassungsschutzbericht Schleswig-Holstein 2010, Kiel 2011, S. 57.

  5. Elmar Vieregge: Zeitschriftenporträt: Zuerst!, in: Uwe Backes, Alexander Gallus und Eckhard Jesse (Hrsg.): Jahrbuch Extremismus & Demokratie, 25. Jg. (2013), Baden-Baden, S. 2011-228, hier S. 224.

  6. „Samisdat“-Presse ist dem Duden zufolge ursprünglich die „im Selbstverlag erschienene [verbotene] Literatur in der UdSSR“.

  7. Bereits im Januar 2002 hatte die kanadische Menschenrechtskommission entschieden, dass die Inhalte der "Zündelsite" den Rassismus förderten und somit gegen das Menschenrechtsgesetz verstießen. In dem Wissen um die in Kanada anhängigen Verfahren lebte Zündel seit dem Jahr 2000 in den USA. Die Seite war weiterhin online aufrufbar.

  8. Vgl. Pfeiffer 2000 (Fn 1), S. 227f.

  9. W. B.: Deutsche Grenzen – wo?, in: Nation & Europa, H. 7-8/1998, S. 91-92.

  10. In rechtsextremistischen Kontexten ist der Begriff „Revisionismus“ eine euphemistische Selbstbezeichnung von Personen, die die Verbrechen des Nationalsozialismus leugnen oder beschönigen. Es hat sich im journalistischen, wissenschaftlichen und verfassungsschützerischen Sprachgebrauch eingebürgert, diesen Begriff zu übernehmen.

  11. Vgl. Christoph Busch: „Die Rechte“ – alter neonazistischer Wein in neuen parteipolitischen Schläuchen, in: Mitteilungen des Instituts für deutsches und internationales Parteienrecht und Parteienforschung, 20. Jg. (2014), Düsseldorf, S. 141-150.

  12. Vgl. Thomas Pfeiffer und Michael Puttkamer: Warum das Land Nordrhein-Westfalen die „Junge Freiheit“ in seinen Verfassungsschutzberichten geführt hat, in: Braun, Stephan und Vogt, Ute (Hrsg.): Die Wochenzeitung „Junge Freiheit“. Kritische Analysen zu Programmatik, Inhalten, Autoren und Kunden, Wiesbaden 2007, S. 57-74.

  13. Vgl. Thomas Pfeiffer: Parteinahe Jugendzeitschriften einer neuen sozialen Bewegung von rechts. Eine Analyse zu Funktion und Inhalten von sechs Periodika, in: Pfahl-Traughber, Armin (Hrsg.): Jahrbuch für Extremismus- und Terrorismusforschung, Bd. 2, Brühl 2008, S. 264-302.

  14. Matthias Quent und Peter Schulz: Rechtsextremismus in lokalen Kontexten. Vier vergleichende Fallstudien, Wiesbaden 2015, S. 239; vgl. auch Verfassungsschutzbericht Thüringen 2013, Erfurt 2014, S. 25.

  15. Den aktuellsten, amtlich veröffentlichten Zahlen zufolge waren es 27 Verlage und Vertriebsdienste in den Jahren 2012 und 2013; vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 18/1187, Bundestagsdrucksache 18/1278 vom 30.4.2014, S. 5.

  16. Verfassungsschutzbericht Bund 2001, Berlin 2002, S. 126.

  17. Vgl. Baden-Württemberg. Landesamt für Verfassungsschutz: Rechtsextremismus – Verlage und Vereinigungen, in: Website Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Verlage+und+Vereinigungen (zuletzt abgerufen am 15.4.2016).

  18. Vgl. Verwaltungsgericht Schleswig: Verfassungsschutzbericht 2012 darf einstweilen nur eingeschränkt weiterverbreitet werden, in: Website Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/Verwaltungsgericht, www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/OVG/Presse/PI/26062013_VG_Verfassungsschutzbericht.html (zuletzt abgerufen am 15.4.2016); Verfassungsschutz verletzt Grundrecht auf Pressefreiheit: ZUERST!-Verlag darf nicht mehr im VS-Bericht genannt werden, in: Website Zuerst!, http://zuerst.de/2013/06/28/verfassungsschutz-verletzt-grundrecht-auf-pressefreiheit-mediengruppe-lesen-schenken-darf-nicht-mehr-im-vs-bericht-genannt-werden (zuletzt abgerufen am 15.4.2016); Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht: Beschluss vom 31.7.2013, Az: 4 MB 45/13; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht: Beschluss vom 25.6.2013, Az: 12 B 32/13.

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Dr. Thomas Pfeiffer ist Dipl.-Journalist und Sozialwissenschaftler. Er ist Wissenschaftlicher Referent für Rechtsextremismusprävention beim Verfassungsschutz NRW und Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum. Gemeinsam mit Stefan Glaser gibt er den Band "Erlebniswelt Rechtsextremismus" heraus.