Die "neue Rechte" in der Bundesrepublik
"Neue Rechte": Mit dem Auftauchen der Republikaner eroberte in den 1990er Jahren ein neues Wort den Diskurs. Dabei sind die "Neuen Rechten" schwer zu fassen. Richard Stöss mit einer Analyse der heterogenen politischen Richtung, deren ideologischer Kern der "Ethnopluralismus" ist.In der Literatur über den Rechtsextremismus ist seit längerer Zeit häufig von einer "neuen Rechten" die Rede. Unklar ist allerdings, worum es sich dabei genau handelt und worin ihre Bedeutung besteht. Im Folgenden sollen in der gebotenen Kürze zwei wichtige Interpretationsmuster dargestellt werden: eine konfliktorientierte und eine diskursorientierte Sichtweise.
"Neue" contra "alte" Rechte
Der Begriff "neue Rechte" wurde Ende der achtziger Jahre von Claus Leggewie (1989) zur Charakterisierung der Republikaner benutzt, die 1989 bei der Abgeordnetenhauswahl in (West-) Berlin und bei der Europawahl desselben Jahres ihre ersten Erfolge feierten. Die damals von dem Populisten Franz Schönhuber geführte Partei sollte mit dieser Begrifflichkeit von der - damals erfolglosen - "alten Rechten", vor allem von der NPD und der DVU, unterschieden werden. Mehr noch: Der Aufstieg der Republikaner wurde als Teil einer Europäisierung des Rechtsextremismus gewertet:
In den achtziger Jahren haben sich nämlich in Folge von Globalisierung, wachsenden Migrationsbewegungen, Massenarbeitslosigkeit, Abbau von sozialen Standards, Standortkonkurrenz und Verdrängungswettbewerb auf den Arbeitsmärkten die ökonomisch-sozialen und politisch-kulturellen Erfolgsbedingungen des Rechtsextremismus nicht nur in Deutschland, sondern in allen westeuropäischen Staaten wesentlich verbessert - und im übrigen auch einander angeglichen. Erwähnt seien die Erfolge der italienischen Allenanza Nazionale (AN), der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), des französischen Front National (FN), der Schweizerischen Volkspartei (SVP) oder des belgischen Vlaams Blok (VB) (Stöss 2006).
Als charakteristisch für diesen "neuen" Typ des Rechtsextremismus gelten das populistische Auftreten, die systemimmanente Praxis sowie die Abgrenzung gegenüber dem historischen Faschismus und seinen orthodoxen Nachlassverwaltern. Bald bürgerte sich dafür auch der Terminus "Rechtspopulismus" ein (Decker 2004).
Der Begriff "neue Rechte" steht also nicht nur für einen neuen Entwicklungsabschnitt des Rechtsextremismus, sondern auch für den damit verbundenen ideologisch-programmatischen Wandel. In diesem Sinne wurden in der Geschichte des bundesdeutschen Rechtsextremismus häufig neue Entwicklungen konstatiert. So berichtete das Bundesamt für Verfassungsschutz zwischen 1971 und 1977 regelmäßig über eine "neue Rechte" und grenzte sie gegenüber der "alten Rechten" ab. Im Verfassungsschutzbericht des Jahres 1971 war von Gruppen die Rede, die den "bürgerlichen Konservatismus" des rechtsextremen Lagers (gemeint war vor allem die NPD) verurteilten und neue Wege für eine mehr in die Zukunft gerichtete nationalistische Politik aufzuzeigen versuchten. Weiter hieß es in dem Verfassungsschutzbericht: Die "neue Rechte" distanzierte sich nachdrücklich von den Veteranen der "alten Rechten" und wolle sich nicht mehr als "Aushängeschild" vor den "reaktionären Karren" der "NPD-Clique" spannen lassen. "Mit kernigen Sprüchen und treudeutschem Aussehen" könne man keine nationale Revolution machen. Die "neue Rechte" lehnte es ab, der Vergangenheit nachzutrauern und über den Untergang des Deutschen Reiches zu klagen. Sie sah sich als nationale Befreiungsbewegung und wollte den Status quo des geteilten Deutschlands durch eine nationale Revolution überwinden. Daher bezeichnete sie sich selbst auch als "Nationalrevolutionäre" (Details bei Feit 1987).
Dass es im deutschen Rechtsextremismus zu allen Zeiten - auch in der Weimarer Republik und im Kaiserreich - einen Konflikt zwischen "alter" und "neuer" Rechter gab, ließe sich an weiteren Beispielen aufzeigen. Dafür ist hier jedoch kein Raum. Entscheidend ist, dass es dabei nicht um "alt" oder "neu", sondern um einen inhaltlichen Dissens zwischen Traditionalisten und Modernisierern bezüglich des Selbstverständnisses, der Ziele und Methoden des Rechtsextremismus geht.
weitere Inhalte:
- Auszug aus der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 (Weimarer Verfassung)
- Filmpädagogisches Material
- Handout: "Die gestohlene Bombe"
- Handout: "For Eyes Only – Streng geheim"
- Materialsammlung zum Film "For Eyes Only – Streng geheim"
- Nationaldemokratische Partei Deutschlands
- Quelle: Auszüge aus dem NATO-Dokument MC 14/2 (1957)
- Quelle: Dokumentarfilm "For Eyes Only - Ein Film und seine Geschichte"
- Quelle: Eckdaten zur nuklearen Aufrüstung und Rüstungskontrolle (1941-2010)
- The Spy Who Came in from the Past
- XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116-146)
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