Die Positionen der Länder
Eine Umfrage der Redaktion www.mut-gegen-rechte-gewalt.de
21.11.2007
Dürfen demokratiefeindliche Parteien eigentlich in einer Demokratie zur Wahl stehen? Keine leichte Aufgabe für die Innenminister. (© H.Kulick)Vom 5. bis 7. Dezember 2007 traf sich turnusgemäß in Berlin die Innenministerkonferenz der Länder. Ihr gehörten zu diesem Zeitpunkt 9 CDU-Mitglieder, 5 SPD-Mitglieder, ein FDP-Mitglied (NRW) und ein parteiloser Senator aus Hamburg an. Dazu kommt als ständiger Gast der Bundesinnenminister. Bei ihrer Sitzung waren sich die Innenminister parteiübergreifend einig, dass es keine Steuergelder für Stiftungen verfassungsfeindlicher Organisationen geben dürfe, dazu zählen sie die NPD. Auch sollte noch klarer werden, dass rechtsextreme Vereine nicht als gemeinnützig anerkannt und damit privilegiert werden dürfen.
Die Debatte über einen neuen Anlauf zum Verbot der NPD rückte dagegen nicht auf die Tagesordnung, sondern wurde nur bei einem Kamingespräch thematisiert. Denn den Ministern war und ist klar: sie sind zu zerstritten in dieser Frage. Und das auf unabsehbare Zeit. Nachfolgend eine Zusammenfassung der bisherigen Positionen und eine Umfrage der Internet-Redaktion Mut-gegen-rechte-Gewalt.de unter den Länderinnenministern.
Im Vorfeld des SPD-Parteitags Ende Oktober 2007, auf dem einmütig ein neuer Vorstoß für ein NPD-Verbotsverfahren beschlossen wurde, hatten sich die fünf sozialdemokratischen Innenminister der Länder geschlossen hinter eine solche Initiative gestellt. Nach Auffassung der Ressortchefs von Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Berlin, Sachsen-Anhalt und Bremen sei die Verfassungsfeindlichkeit der rechtsextremen Partei offenkundiger geworden. "Insbesondere hat die NPD ihre Basis durch systematische Integration neonazistischer Kameradschaften gestärkt und damit einen noch verfassungsfeindlicheren Charakter angenommen", erklärte Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD).
Auch Thüringens Innenminister Karl Heinz Gasser (CDU) und Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) unterstützten einen zweiten Anlauf für einen Verbotsantrag. Mindestens sechs ihrer Kollegen waren allerdings dagegen – aus Bayern, Hessen, Hamburg, Baden-Württemberg, Saarland und Nordrhein-Westfalen. In Brandenburg und Sachsen gab es seinerzeit kein einheitliches Meinungsbild in den dortigen Koalitions-Regierungen.
Allerdings sah auch der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) für einen Verbotsantrag keine Chance: "Bisher hat mir niemand überzeugend erklären können, warum wir jetzt erfolgreicher sein sollten", sagte er am 4.11.2007 der Zeitung BILD am Sonntag. Die CDU-Vorsitzende und Bundeskanzlerin Angela Merkel äußerte sich ebenfalls skeptisch zu einem zweiten Verbotsverfahren: "Sollten wir wieder erfolglos sein, wäre das genau das falsche Signal", sagte die CDU-Politikerin der "Jüdischen Allgemeinen Wochenzeitung".
Hintergrund: Die V-Mann-Frage
Der Hintergrund: Bereits im März 2003 war ein NPD-Verbots-Antrag von Schäubles Vorgänger Otto Schily (SPD) und des früheren bayerischen Innenministers Günther Beckstein (CSU) vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Verfassungsgericht hatte eine Fortführung des von Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag beantragten Verbotsverfahrens aus prozessualen - nicht aus sachlichen - Gründen abgelehnt: Es hatte sich herausgestellt, dass Funktionäre der NPD, deren Äußerungen zur Stützung der Verbotsanträge herangezogen worden waren, als V-Männer für die Geheimdienste arbeiteten. Die Entscheidung der Richter des zuständigen Senats war dann geteilt: Drei Richter waren der Ansicht, dass durch die Anwesenheit der V-Leute ein "nicht behebbares Verfahrenshindernis" bestehe, vier Richter sahen dies nicht so. Weil aber für den Verbotsantrag einer Partei die hohe Hürde einer qualifizierten Mehrheit von Zweidritteln der Richter notwendig ist, stellte das Gericht fest, dass eine Fortführung des Verfahrens "rechtsstaatlich nicht vertretbar und der Antragsgegnerin nicht zuzumuten" wäre.
Daraufhin ruderte beispielsweise die bayerische Landesregierung zurück. Als der ehemalige Innenminister Günther Beckstein das Bayerische Ministerpräsidentenamt übernahm, teilte er mit, nun einen neuen Verbotsantrag gegen die NPD beim Karlsruher Verfassungsgericht nicht zu unterstützen. Sein Amtsnachfolger im bayerischen Innenministerium Joachim Herrmann (CSU) bekräftigte dies am 25.10.2007 in einem Interview mit SPIEGEL ONLINE: "Nachdem wir einmal auf die Nase gefallen sind, muss bei einem erneuten Verfahren den Bedenken des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen werden." Erst seit 2009 zeichnet sich in Bayerns CSU ein neuerlicher Meinungswandel ab, die CDU aber bleibt mehrheitlich auf Distanz zu einem neuen Verbotsantrag.
Herrmanns damaliger Amtskollege in Hessen, Volker Bouffier (CDU) äußerte 2007 in einem Gespräch mit der Osnabrücker Zeitung: ''Es gilt, die Partei politisch zu bekämpfen und sie so zu entzaubern." Beim Herbstgespräch des hessischen Verfassungsschutzes sagte Bouffier zwar, selbstverständlich werde man den Auftrag erledigen, bis zum Frühjahr Material für ein Verbotsverfahren zu sammeln. Er halte ein neues Verfahren aber für verkehrt, weil ein NPD-Verbot die Probleme nicht lösen würde. Außerdem wandte er ein: "Kameradschaften erreiche ich mit einem Verbot gar nicht." Bereits beim ersten, 2003 gescheiterten Verbotsversuch habe Hessen "nicht mitgemacht", betonte Minister Bouffier. Außer Hessen und dem Saarland seien alle anderen damals "dem Mainstream hinterhergelaufen". Der Preis für einen neuen Verbotsantrag sei zudem viel zu hoch: "Der von der SPD angeregte Verzicht auf V-Leute des Geheimdienstes in der NPD liegt deutlich neben der Sache." Auch innerhalb der SPD wird ein Verzicht auf die V-Leute nicht einhellig getragen: ''Wir brauchen V-Leute, denn wir brauchen sie für Informationen zur Gefahrenabwehr, nicht aber als Provokateure'', sagt etwa Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner im November 2007.
Neuer Ansatzpunkt - die Parteifinanzen?
Aufgrund dieser Meinungsverscheidenheiten zeigten die Länderinnenminister relativ lange Zurückhaltung. Nur Berlin und Sachsen-Anhalt übernahmen eine Art Vorreiterrolle, vehement auch öffentlich für ein NPD-Verbot einzutreten, andere Bundesländer schlossen sich dagegen der Linie Hessens an, zu betonen, sie zögen die Auseinandersetzung mit den Rechtsextremen vor, schwankten oder äußerten sich ungern konkret. Auch die Idee einer Streichung der staatlichen Parteienfinanzierung für die NPD, die diesen Staat und viele seiner Werte ablehnt, findet bislang wenig Rückhalt unter den Innenministern, Maßnahmen werden allerdings noch geprüft. Der Hintergrund: ein erheblicher Teil der NPD-Einnahmen stammt aus staatlichen Quellen. Das hatte der Bericht einer Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz Anfang Juni 2007 festgestellt. Auf Anregung des Berliner Innensenators Erhart Körting hatte diese "länderoffene Arbeitsgruppe" Erkenntnisse über Finanzquellen der rechtsextremistischen Kreise zusammengetragen und kam zu dem Ergebnis, dass sich die NPD zu erheblichen Teilen aus Steuermitteln finanziert. (Der 19-seitige Finanz-Bericht als Download: »www.berlin.de«). Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse hatte diese Erkenntnisse am 6.11.2007 in einem Interview mit stern.de als "pervers" bewertet. Im Wortlaut sagte er:
''Dass die NPD kein demokratisches Selbstverständnis und Wertebewusstsein hat, ist kein Geheimnis. Daher muss diese Debatte muss auch über die staatliche Parteienfinanzierung geführt werden. Ich halte es für geradezu pervers, dass der demokratische Staat fast die Hälfte des Etats der NPD aufbringt. 40 Prozent des NPD-Etats kommen aus dem Parteienzuschuss, den der Bundestagspräsident zu vergeben hat. Es ist unanständig - ich nenne es pervers - dass der demokratische Staat die antidemokratischen Aktivitäten der NPD zu einem beträchtlichen Teil finanziert. Diesen Zustand sollte man beenden.''
Schleswig-Holsteins damaliger Innenminister Ralf Stegner regte darüber hinaus Mitte November 2007, am 15. Jahrestag des Brandanschlags auf ein Wohnhaus in Mölln, die Aufdeckung der NPD-Finanzquellen an: "Wer Nazis Geld gibt, gehört öffentlich gebrandmarkt", forderte Stegner gegenüber der Nachrichtenagentur ddp.
Drei Optionen: Verbot, 'Trockenlegung', Auseinandersetzung
Aus diesen Positionen ergeben sich drei Handlungsoptionen. Ein gänzliches Verbot der rechtsextremen Partei, alternativ zumindest eine Beschränkung ihrer staatlichen Finanzzuschüsse, oder aber die Konzentration auf die inhaltliche Auseinandersetzung mit der NPD und ihre Demaskierung als eindeutige NSDAP-Nachfolgepartei. Die Online-Redaktion www.mut-gegen-rechte-gewalt.de führte diesbezüglich im Sommer 2007 eine Befragung der Innenministerien durch. Das Ergebnis: (nächste Seite)
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