Rechtsextreme Demonstranten bei einem Neonazi-Aufmarsch in Berlin am 1. Mai 2010.

Empfehlungen für die Jugendarbeit

Von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (www.mbr-berlin.de)


3.8.2007
Wo und wie muss präventive Jugendsozialarbeit ansetzen, damit Jugendliche nicht in rechtsextreme Milieus abrutschen? Und wie müssen Pädagogen und Gesellschaft dafür geschult sein? Antworten aus einer neuen Publikation der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus in Berlin.

Neonazis demontrieren waehrend einer Kundgebung der NPD am Samstag, 11. Juni 2005, in Jena. Etwa 1.000 Neonazis aus ganz Europa treffen sich zu dem sogenannten "Fest der Voelker" in der thueringischen Sadt.Etwa 1.000 Neonazis aus ganz Europa treffen sich zu dem sogenannten "Fest der Völker" in Jena. (© AP)

Demokratische Werteorientierung in der Praxis: Kriterien für einen Menschenrechts-orientierten Minimalkonsens



Nach Erfahrungen der MBR herrscht unter Jugendarbeiter/innen zuweilen Unsicher­heit darüber, inwieweit die persönliche demokratische Werteorientierung auch profes­sionell handlungsleitend sein kann – insbesondere dann, wenn mit rechtsextrem- orien­tierten Jugendlichen gearbeitet wird. Zudem weichen die individuellen Vorstellungen über eine solche Werteorientierung stark voneinander ab. Es ist daher sinnvoll, innerhalb einer Einrichtung einen professionellen politischen Minimalkonsens zu erarbeiten, in dem Kriterien der Werteorientierung für die Präven­tions- und Interventionsarbeit im Umgang mit Rechtsextremismus formuliert werden. Idealer Weise sollte ein solcher Diskussionsprozess möglichst viele Einrichtungen einbe­ziehen und in Regionen oder gar als kommunaler Standard Verankerung finden.

Da Werteorientierungen nicht verordnet werden können, sollte dies in einem kooperati­ven, demokratischen Verfahren geschehen, in dem Diskussionsvorlagen zunächst in einer Fachgruppe erarbeitet und später mit den Kolleg/innen aller Einrichtungen um­fangreich diskutiert werden. Im Folgenden werden Kriterien aufgeführt, die nach Einschätzung der MBR als Grundlage eines demokratischen und menschenrechts-orientierten Minimalkonsenses dienen könnten.

Die Orientierung an demokratischen Werten ist nicht gleichbedeutend damit, alle Meinungen (also auch explizit anti-demokratische) gleichermaßen tolerieren und unwi­dersprochen hinnehmen zu müssen. Rechtsextreme Positionen und Ziele widerspre­chen einem an den Grund- und Menschenrechten orientierten professionellen Selbst­verständnis fundamental. Grundvoraussetzung jeder sozialpädagogischen Praxis stellt die Orientierung an den Menschen- und Grundrechten dar. Das Grundgesetz fungiert als normative Rah­mung des beruflichen Selbstverständnisses. Auf folgende fünf Punkte sollte in der Rechtsextremismus-Präventionsarbeit kontinuierlich Bezug genommen werden:
  • Anerkennung und Respekt der Würde jedes einzelnen Menschen;
  • Anerkennung der Gleichwertigkeit aller Menschen;
  • Einstehen für ein demokratisches Selbstverständnis in Abgrenzung zum National- sozialismus;
  • Bekenntnis zur Gewaltfreiheit;
  • Bekenntnis zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
  • Anerkennung und Respekt der Würde jedes einzelnen Menschen
Menschenwürde

Menschenwürde bedeutet, dass allen Menschen von Geburt an Würde und grundle­gende Rechte zukommen, die durch nichts verwirkt werden können. Im rechtsextre­men Weltbild dagegen gewinnt der Einzelne seine Würde erst auf der Basis seiner Zu­gehörigkeit zu einem bestimmten Volk und einer bestimmten Kultur. Daher steht immer das "Volk" im Sinne einer Bluts- und Kulturgemeinschaft im Mittelpunkt rechts­extremen Denkens und Handelns, nicht der einzelne Mensch. Deshalb stehen rechtsex­treme Menschenbilder in einem absoluten Gegensatz zu einer demokratischen Werte­orientierung.

Anerkennung der Gleichwertigkeit aller Menschen

Alle Menschen sind gleichwertig und haben die gleichen Grundrechte. Im rechtsextre­men Denken und Handeln dagegen werden Minderheiten offen diskriminiert. Nicht-Weiße, Menschen mit Migrationshintergrund und Frauen gelten als ungleichwertig oder prinzipiell ungleich. Zu den Zielen rechtsextremer Gruppierungen gehört es, eine abstammungs- und kulturhomogene Volksgemeinschaft durchzusetzen. Nicht-weiße Menschen gehören aus ihrer Sicht minderwertigen »Rassen« an und können daher, selbst wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, keine "Deutschen" sein.

Im rechtsextremen Denken spielen Frauen zwar – was oft übersehen wird – eine wichtige, aber dennoch systematisch ungleiche Rolle. Das dominierende rechtsextreme Rollenverständnis sieht Frauen als Garantin der biologischen Reproduktion der »deut­schen Volksgemeinschaft«, als Hüterin des Heims und Verantwortliche für die ideolo­gische Erziehung. Frauen werden im rechtsextremen Weltbild auf eine im Vergleich zu Männern systematisch ungleiche Rolle festgelegt. Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass Frauen bisweilen auch die Rolle einer politischen Aktivistin zugestanden wird. Diese rechtsextremen biologistischen Ungleichwertigkeitsvorstellungen stehen einer geschlechterdemokratischen Ausrichtung entgegen.

Handlungsleitend für jede Form sozialpädagogischer Praxis sollte es von daher sein, zum Abbau von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, sexueller Orientierung, Alter oder Religion beizutragen.

Einstehen für ein demokratisches Selbstverständnis in Abgrenzung zum Nationalsozialismus

Das Grundgesetz verkörpert als ganzes eine Abkehr von der menschenverachtenden nationalsozialistischen Politik. Im modernen Rechtsextremismus stellt der Nationalsozi­alismus dagegen einen positiven Bezugspunkt dar, seine Verbrechen werden verharm­lost oder geleugnet. Ein positiver Bezug auf den historischen Nationalsozialismus, seine Verharmlosung oder der Versuch, ihn wieder zu beleben, widersprechen einem demo­kratischen Selbstverständnis grundlegend.

Das Bekenntnis zur Gewaltfreiheit

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt ohne Einschränkungen für alle Menschen. Gewaltanwendung gegen Minderheiten oder "politische Feinde" ist jedoch die logi­sche Konsequenz der menschenverachtenden Grundannahmen rechtsextremen Den­kens, das von der grundsätzlichen Ungleichwertigkeit von Menschen ausgeht. Insbe­sondere für Angehörige von Minderheiten wird mancherorts bereits durch die Präsenz (gewaltbereiter) Rechtsextremer ein Klima der Einschüchterung geschaffen, das sie in der Wahrnehmung ihrer Grundrechte beeinträchtigt. Daher muss ein weiteres Ziel sozialpädagogischer Jugendarbeit sein, dass inner­halb von Einrichtungen kein Klima von Einschüchterung und Bedrohung für nicht-rech­te Jugendliche entstehen kann.

Das Bekenntnis zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit

Während im Demokratischen Weltbild der einzelne Mensch unabhängig von Merkmalen wie Herkunft, Hautfarbe, sexueller Orientierung oder Behinderung im Mittelpunkt steht und folglich der Staat Verantwortung gegenüber jedem einzelnen Menschen trägt, folgt aus einem völkischen Denken eine Verantwortung einzig dem "Volk" gegenüber, dem sich die/der Einzelne unterzuordnen hat. Rechtsextreme Vorstellungen, die davon ausgehen, dass sich die/der Einzelne in allen Entwicklungsmöglichkeiten dem Wohl der "Volksgemeinschaft" unterzuordnen hat und diesem jederzeit geopfert werden kann, stehen somit in grundlegendem Widerspruch zu dem demokratischen Auftrag, zur freien Entfaltung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen beizutragen, der in § 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) als Grundsatz festgelegt ist. Allgemein findet das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit seine Grenze dort, wo dasselbe Grundrecht anderer verletzt wird. In diesem Spannungsfeld allgemeingültige Grenzen für den Alltag der Jugendarbeit zu ziehen, ist schwer.

In Bezug auf Rechtsextremismus bestehen Grenzbereiche aber dort, wo Personen menschenverachtende Inhalte vermitteln und dadurch negativen Einfluss auf die Entwicklung von anderen Jugendlichen nehmen. Diese Grenze gilt auch dort, wo durch die Anwesenheit von Rechtsextremen in einer Jugendfreizeiteinrichtung oder in ihrem Umfeld der Bewegungsspielraum nicht-rechter Jugendlicher eingeschränkt wird oder wo Jugendliche, die zu den "Feindgruppen" der Rechtsextremen gehören, bedroht oder angegriffen werden oder sich bedroht fühlen (s. "Interventionsmaßnahmen – Grundsätze und Empfehlungen"). Auf der Grundlage eines solchen politischen Minimalkonsenses können unterschiedliche Handlungsstrategien in einer Einrichtung, in einem Bezirk oder einer Region entwickelt werden, die von der Arbeit mit rechtsextrem-orientierten Jugendlichen über die Stärkung demokratischer Jugendkulturen bis hin zu sozialräumlichem Engagement für Demokratie und gegen Rechtsextremismus reicht.

Auszug aus: "Integrierte Handlungsstrategien zur Rechtsextremismusprävention und -intervention bei Jugendlichen", herausgegeben von Bianca Klose u.a. von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus und dem Verein für demokratische Kultur in Berlin – Initiative für urbane Demokratieentwicklung (VDK) e.V im Frühsommer 2007. Der Ausschnitt stammt aus Kapitel 3 (Folgerungen, S. 73 ff).

Der komplette Text ist als PDF erhältlich unter »www.mbr-berlin.de«


 

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