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Auf den Bürgermeister kommt es an | Rechtsextremismus | bpb.de

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Auf den Bürgermeister kommt es an Über Grenzen lokaler Demokratie

Doris Liebscher und Dr. Christian Schmidt Von Doris Liebscher und Christian Schmidt

/ 10 Minuten zu lesen

Eine neue Studie über ''zivilgesellschaftliche Strukturen gegen Nazis im ländlichen Raum" geht der Frage nach, wie in Kleinstädten die Bekämpfung des Rechtsextremismus effektiv funktionieren kann.

Herausragendes kommunales Engagement: Bürgerprotest am Tag der Demokratie in Wunsiedels Innenstadt 2006. (© H. Kulick)

Thema der vorliegenden Studie sind die Bedingungen, unter denen sich im ländlichen Raum eine Zivilgesellschaft entwickeln kann, die den lokalen Nazistrukturen effektiv zu begegnen vermag. Anhand exemplarischer Einzelfalluntersuchungen kommt die Studie zu dem Schluss, dass die bisherigen Bemühungen um einen zivilgesellschaftlichen "Aufstand der Anständigen" gegen Nazis zwar weitgehend positiv zu bewertende professionelle Angebote hervorgebracht haben, in ihrer tatsächlichen Wirkung aber der gesellschaftlichen Dimension des Problems noch nicht gerecht geworden sind.

Die Studie enthält aus den Untersuchungen abgeleitete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Programme, die in Teilen den aktuell vorgenommenen Anpassungen widersprechen. Sie plädiert darüber hinaus dafür, neben der Bundespolitik auch andere gesellschaftliche Institutionen stärker in das Engagement gegen Nazis einzubeziehen.

In Übereinstimmung mit bereits existierenden Erhebungen geht die Studie davon aus, dass es trotz der bisherigen Bemühungen und zu konstatierender Erfolge der Aktionsprogramme nicht gelungen ist, die Nazibewegung langfristig zu schwächen. Darauf aufbauend wurden, bezogen auf die Situation im ländlichen Raum, drei Grundthesen untersucht:

  1. Rassismus, Antisemitismus und andere Elemente der nationalsozialistischen Ideologie existieren in der Mitte der Gesellschaft.

  2. Für die Existenzbedingungen einer Naziszene im ländlichen Raum kommt den Haltungen der kommunalpolitischen Verantwortungsträger eine entscheidende Bedeutung zu.

  3. Das Problem im ländlichen Raum ist nicht in erster Linie ein Mangel an zivilgesellschaftlichem Engagement, sondern die fehlende Unabhängigkeit dieses Engagements von den kommunalen Strukturen.

Zur Überprüfung der Thesen wurden zwei exemplarische Fallstudien in zwei verschiedenen Kleinstädten im ländlichen Raum, in einem neuen und in einem alten Bundesland erstellt. Den Studien liegen neben Datenmaterial aus Sekundärquellen vor allem Interviews mit Expertinnen und Experten aus nichtstaatlichen Initiativen und aus der Verwaltung zugrunde. Die Interviews wurden in Kommune A in Bayern und Kommune B in Sachsen durchgeführt.

Überprüfung These 1

Die unserer Untersuchung zugrunde gelegten Thesen haben sich in den beiden Fallstudien weitgehend bestätigt. Auf der faktischen Ebene bestätigen die Erzählungen der Befragten beider Kommunen unsere erste These der weiten Verbreitung von Elementen nationalsozialistischer Ideologie, unter ihnen rassistische, antisemitische und demokratiefeindliche Einstellungen, deutlich. Als explizite These vom Problem "aus der Mitte der Gesellschaft" wird sie aber entweder unmittelbar (Fallstudie A) oder mittelbar (Fallstudie B) abgelehnt, indem sie bloßes Lippenbekenntnis bleibt.

Hervorragendes Verhältnis zwischen NGO und Verwaltung: Pirnas Oberbürgermeister Markus Ulbig (CDU,l.) mit einem Berater aus der örtlichen 'Aktion Zivilcourage'. (© H. Kulick)

Die am nächsten liegende Erklärung für diese erstaunliche Divergenz ist eine strategische Unsicherheit, wie mit der breiten Verankerung von Elementen der Naziideologie umgegangen werden kann. Ursache ist aber auch ein dominantes Deutungsmuster, dass die Wahrnehmungen der Wirklichkeit prägt, die Extremismuskonzeption. Die nationalsozialistische Ideologie wird danach als abzulehnende Haltung aus dem politischen Normalbereich ausgeschlossen. Diese strategisch-politische Entscheidung wird aber zugleich auch als eine Beschreibung der von der "Mitte der Gesellschaft" abgelehnten Einstellungen gedeutet, die nationalsozialistischen Überzeugungen werden als klar abgrenzbar vom faktischen Bereich politischer Normalität interpretiert. Tatsächlich enthalten die "ganz normalen" Überzeugungen jedoch vielfach Elemente nationalsozialistischer Überzeugungen, haben sich also gar nicht entlang der unterstellten Norm gebildet.

Zur Erklärung der Diskrepanz zwischen interpretierter und erfahrener Realität wird auf ein weiteres Deutungsmuster, die Verführungsthese zurückgegriffen. Danach werden die weit verbreiteten Einstellungen auf die Verführung einer kaum noch als mündig zu bezeichnenden Masse zurückgeführt. Die Kohärenz zwischen politisch gewollter und tatsächlicher Norm kann auch die Verführungsthese nicht erzeugen, sondern nur behaupten. Im politischen Alltag wird die Kohärenz deshalb auch dadurch hergestellt, dass Elemente der Naziideologie unthematisiert bleiben.

Die Reduktion des Naziproblems auf ein Gewalt- oder Jugendproblem ist eine Folge dieser Strategie und damit auch ein direktes Ergebnis der Extremismusthese. Durch sie muss der konzeptionslose Zustand nicht als Problem empfunden werden, sondern das Problem geht im Rahmen der Deutung der Wirklichkeit verloren. Entsprechend zeigt sich eine Diskrepanz auch auf der Handlungsebene, als Diskrepanz zwischen der Ablehnung des Naziproblems als einseitiges Jugend- oder Gewaltproblem und den fehlenden Konsequenzen aus dieser Aussage. Im Rahmen der Fallstudie B hat sich gezeigt, dass eine realitätsgerechte Beschreibung gleichzeitig verbal akzeptiert und sogar reproduziert werden kann und trotzdem praktisch folgenlos bleibt.

Insgesamt zeigt die Fallstudie B jedoch auch, dass die Akzeptanz für die Beschreibungen der von rassistischer Diskriminierung Betroffenen mit der Anerkennung eines Naziproblems zunimmt. Zu den Thesen im Einzelnen:

Überprüfung These 2

Bei unserer zweiten These, dass den Haltungen innerhalb des kommunalen Institutionengeflechts eine entscheidende Bedeutung für die Entwicklung sowohl der Naziszene als auch von Gegenkräften zukommt, gingen wir davon aus, dass es vor allem die engeren Beziehungen im ländlichen Raum sind, die ein höheres Maß an gegenseitiger Kontrolle und ein größeres Sanktionspotential mit sich bringen.

Beide Fallstudien bestätigen diese These in Bezug auf die öffentlich auftretende Naziszene. So wird in der Fallstudie B immer wieder betont, dass es vor allem den Kandidaten der NPD gelungen sei, persönliches Ansehen in den Kommunen des Landkreises zu gewinnen bzw. ihr persönliches Renommee "eins zu eins"auf die NPD zu übertragen.

Umgekehrt zeigt das behördliche Vorgehen in der Kommune B, dass die Handlungsspielräume von Nazis eingeschränkt werden können und dazu führen, dass sich diese in privat(wirtschaftlich)e Räume zurückziehen.

Dass es jenseits der ordnungsrechtlichen behördlichen Perspektive noch Interventionsmöglichkeiten gibt, zeigt die Fallstudie A, in der von der Schließung eines von Nazis betriebenen und dominierten gastronomischen Betriebs nach Protesten der lokalen Bürgerinitiative berichtet wird. Ein solches Vorgehen setzt allerdings einen Perspektivwechsel voraus, der Blick ist hier auf die Hegemonieverhältnisse und damit die Möglichkeiten öffentlichen Drucks gerichtet. Die Proteste gegen die Nazikneipe bewirkten nicht unmittelbar das Umdenken des Betreibers, sondern erzeugten in der Kommune eine Auseinandersetzung in der Bevölkerung.

Fallstudie B zeigt: Was als staatliches Handeln eine inakzeptable Überschreitung der Grenzen wäre, die Behörden gesetzlich auferlegt sind, kann als zivilgesellschaftliches Vorgehen (Demonstrationen, Boykott, Sitzblockaden) modellhaft sein. Als Folge der Extremismuskonzeption werden dissidenten Positionen Möglichkeiten genommen, sich in der Öffentlichkeit des ländlichen Raums zu artikulieren.

Die monokulturelle Alternativlosigkeit, die in der Jugendarbeit als wesentliche Bedingung für den Erfolg der Naziszene gilt, wird durch die Wirkung der Extremismusthese letztlich zementiert. Insbesondere, Jugendlichen mangelt es im Dorf- bzw. Kleinstadtlebens an attraktiven, selbst organisierten Angeboten und Freiräumen, jenseits rechter Jugendkultur. Als zentrales Hindernis, das es Jugendlichen in ländlichen Regionen regelmäßig unmöglich macht, an für sie interessanten Veranstaltungen teilzunehmen, wurde dann auch – in beiden Untersuchungen – der unzureichende öffentliche Personennahverkehr genannt.

Über solcherart infrastrukturellen Probleme hinaus, wird von den Kommunalverwaltungen in beiden Fallstudien alternativen selbst organisierten Jugendlichen und den von ihnen gebildeten zivilgesellschaftlichen Initiativen im engeren Sinne, trotz teilweise augenscheinlicher Übereinstimmung in inhaltlichen Fragen bei der Auseinandersetzung mit der Naziszene, jede Anerkennung verweigert. In beiden Kommunen bleiben Kritikpotentiale, die durch die dissidenten Positionen repräsentiert werden, ungenutzt.

Überprüfung These 3

In unserer dritten und zentralen Grundthese haben wir eine spezifische Existenzweise der Zivilgesellschaft im ländlichen Raum postuliert, die geprägt sei von formellen und informellen Abhängigkeiten zivilgesellschaftlichen Engagements von kommunalen Institutionen und die für ein zivilgesellschaftliches Engagement im engeren Sinn, das eine kritische Auseinandersetzung mit den kommunalen Behörden einschließt, nötige Unabhängigkeit erschwere.

Den Ansatzpunkt dieser These stützen in den beiden Fallstudien sowohl die Berichte über Aktivitäten vor der Beteiligung kommunaler Verwaltungsspitzen als auch die Berichte über solche Aktivitäten, seitdem die Bürgermeister sie demonstrativ unterstützen und sich sogar selbst an ihnen beteiligen. Fazit dieser Berichte war einhellig, dass ohne die Beteiligung des jeweiligen Bürgermeisters diese Aktivitäten kaum Unterstützung in den Gemeinwesen erfuhren.

Erst durch die Beteiligung des Bürgermeisters haben die Initiativen überhaupt irgendeine Form von öffentlicher Anerkennung erfahren und Handlungsfähigkeit erlangt. Relevante Bevölkerungsteile unterstützten Aktionen gegen die Naziszene erst, nachdem sich die lokalen Autoritäten bereits entsprechend positioniert hatten. Dieser Umstand allein markiert ein gravierendes Demokratiedefizit in den untersuchten Gemeinwesen.

Problematisch sind auch die Bedingungen, unter denen die Spitzen der Kommunalverwaltungen bereit waren, sich gegen die Naziszene zu engagieren. In beiden Fallstudien wurden die Modi der Zusammenarbeit mit den Initiativen von den Rathäusern bestimmt. Trotz deutlicher Unterschiede in der konkreten Organisationsform der Kooperationsbeziehungen, die dabei gefunden wurden, gab es jedoch eine auffällige Übereinstimmung: In beiden Fällen sollte die Organisation der Zusammenarbeit auch dazu dienen, die Auseinandersetzungen um eine angemessene Strategie gegen die Naziszene aus der Öffentlichkeit zu holen und nur noch in einem als intern markierten Rahmen zu entwickeln.

Diese Entpolitisierung einer für die Gemeinwesen als zentral betrachteten Frage stellt einen zweiten Aspekt des von uns beobachteten Demokratiedefizits dar. In den untersuchten Kommunen besteht keine Bereitschaft, Dissens in wesentlichen Fragen, der nicht in einen Konsens überführt werden kann, als demokratischen Normalzustand zu akzeptieren. Nicht bestätigt hat sich die Vermutung, bereits existierende persönliche Bindungen seien für die Integration innerhalb der ländlichen Kommunen verantwortlich.

Bei unseren Interviews trat nicht ein Fall auf, in dem das Verhältnis zwischen den kommunalen und in Initiativen Agierenden schon bestand, bevor ihre Zusammenarbeit gegen die Naziszene und ihre Aktivitäten begann. In dieser Zusammenarbeit entstehen allerdings rasch informelle gegenseitige Verpflichtungen, die von der Wirkung des Integrationsmodells befördert werden und dessen Durchsetzung ihrerseits befördern. Aufgrund dieser gegenseitigen Bindungen bestätigt sich die dritte These, dass die integrierten Initiativen im ländlichen Raum nicht über die nötige Distanz verfügen, um gegenüber den Kommunalverwaltungen als Zivilgesellschaft im engeren Sinn zu agieren.

Auch wenn die Bundesprogramme selbst in den beiden untersuchten Kommunen weder zur Gründung von Initiativen beigetragen haben, noch zu deren Durchsetzung, unterstützten sie jedoch die Politikwechsel in den Kommunen. Die Bundesprogramme schafften (vor allem in der Kommune B) ein professionelles Angebot an Beratung und Hilfen, das vorrangig auf die Kommunalverwaltungen und Opferberatung ausgerichtet ist und die Einhaltung professioneller Standards befördert. Das führt in der Praxis aber auch dazu, dass sich zivilgesellschaftliche Initiativen im engeren Sinne stark an den professionellen Zielsetzungen und Methoden orientieren.

Außerdem werden die professionellen Angebote, die – wenn auch vermittelt über freie Träger – staatlich finanziert und zumindest teilweise an ministerielle Richtlinien gebunden sind, als echte zivilgesellschaftliche Nichtregierungsorganisationen (NGO) wahrgenommen. Das Bild der Zivilgesellschaft bestimmen nicht länger die Initiativen, sondern die professionellen Angebote als Quasi-NGOs. Diese Quasi-NGOs werden zur Stimme der Initiativen in den Gremien der Kommunalverwaltung. Die professionelle Perspektive erweist sich dabei als Prokrustesbett – als Anpassung erzwingender Rahmen – für die zivilgesellschaftliche Initiativen im engeren Sinne, die im kommunalen Gefüge auf die Unterstützung der professionellen Angebote angewiesen sind.

Die Unterstützung durch die Bundesprogramme auf der ideellen Ebene (d.h. auf der Ebene öffentlicher Anerkennung durch Preisverleihungen, Vorstellung bei Veranstaltungen und Seminaren, öffentlicher Erwähnung usw.) folgt insgesamt dem Matthäusprinzip: "Wer da hat, dem wird gegeben." Das bedeutet, dass die Bundesprogramme in den untersuchten Fällen mit ihren Anerkennungen die Chance verpasst haben, Initiativen eine öffentliche Unterstützun zuteil werden zu lassen, die dieser bedürfen, um ihre Position gegenüber den Kommunalverwaltungen zu stärken.

Angesichts der beschriebenen Demokratiedefizite in den Kommunen ist die öffentliche Anerkennung dissidenten Engagements eine zu empfehlende Strategie. Mit der Verwendung des Begriffs "Rechtsextremismus" in den Bundesprogrammen geht auch die Anerkennung der Extremismusthese einher. Den Bundesprogrammen kommt in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle zu, da ihre inhaltliche Rahmensetzung sich vielfach reproduziert.

Empfehlungen

Empfehlungen für alle Ebenen:

  • Übergang von einer Auseinandersetzung mit Randgruppen zur Auseinandersetzung mit Einstellungen, inhaltliche Auseinandersetzung sollte ein Schwerpunkt der Arbeit werden

  • Ersetzung des Begriffs "Rechtsextreme" durch den Begriff "Nazis"

Empfehlungen für Bund und Länder:

  • Entwicklung wissenschaftlicher Konzept, die sich explizit nicht auf den Bereich der Jugendarbeit beschränken, mit dem Ziel über Erwachsenen- und betriebliche Weiterbildung, sowie über die Bildungsarbeit von Parteien, Vereinen und Verbänden in gesellschaftliche Regelstrukturen wie Ausbildung, berufliche Tätigkeit und Freizeitorganisation hineinzuwirken

  • Schaffung von Förderschwerpunkten, um Anreize für die Umsetzung solcher Konzepte zu liefern

  • Unterstützung der kommunalen Verwaltungsspitzen in der Auseinandersetzung mit Nazis durch Fortbildungsangebote und die Darstellung von Modellprojekten

  • extra-kommunale symbolische Anerkennung dissidenter Gruppen (durch Preise, Einladungen, öffentliche Anerkennung)

  • Förderung von extra-kommunalen Anlaufstellen mit Beratungs- und Koordinationscharakter für dissidente Gruppen, um Möglichkeiten zur Kritik an den kommunalen Verwaltungen zu eröffnen

  • Entscheidungen über einen Teil der finanziellen Förderung möglichst fern von der betroffenen Kommune

  • Erhaltung und Weiterentwicklung der professionellen Angebote der Mobilen Beratung und der Opferarbeit als langfristiger Struktur

  • Ausbildung des pädagogischen Personals der Schulen zur Auseinandersetzung mit Nazis (inhaltliche Auseinandersetzung, Durchsetzen von Grenzen)

  • Ergänzung der PädagogInnenausbildung wie auch der Lehrpläne um die Auseinandersetzung mit den Elementen der Naziideologie

Empfehlungen für Parteien

  • parteilicher Druck auf die kommunal Verantwortlichen, gegen lokale Naziprobleme öffentlich aktiv zu werden

  • Verwaltungsspitzen dazu bewegen, aktiv gegen bestehende Demokratiedefizite vorzugehen

  • kommunalen Verwaltungsspitzen die Akzeptanz von Dissens nahe bringen

  • Aufnahme der Auseinandersetzung mit den Elementen der Naziideologie in das Programm der Bildungsangebote der Parteien

Empfehlungen für Vereine, Verbände und Kirchen

  • Ausbildung des pädagogischen Personals zur Auseinandersetzung mit Nazis (inhaltliche Auseinandersetzung, Durchsetzen von Grenzen)

  • Aufnahme der Auseinandersetzung mit den Elementen der Naziideologie in das Programm auf Mitglieds- und Funktionärsebene

  • Ächtung von Bekenntnissen zur Naziszene

  • Signale setzen, durch Untersagen des Tragen einschlägiger Symbole oder Kleidungsstücke

  • Sorge tragen, dass Vereine nicht zu No-Go-Areas für Naziopfer werden

  • Aufnahme eines Diskriminierungsverbotes ins Selbstverständnis

Empfehlungen für die Kommunen

  • inhaltliche Auseinandersetzung mit Nazipositionen und Argumentationsmustern der Nazis im konkreten kommunalen Rahmen suchen (über die Lokalpresse, Postwurfsendungen etc.)

  • Maßnahmen, die dem Empowerment von potentiellen Opfern der Nazis dienen

  • potentiellen Opfern von Nazis bzw. den von ihnen gebildeten Gruppen und Initiativen in der Auseinandersetzung mit Nazis besonderes Gehör schenken; ihre Menschenwürde gerade auch gegen die gesellschaftlich verbreiteten Vorurteile durch eine möglichst weitgehenden Einbeziehung und Unterstützung stärken

  • öffentliche Solidarisierung mit den Opfern von Nazis

  • Unterstützung selbstverwalteter und partizipativer Angebote

  • Erreichbarkeit der Angebote in der Jugendarbeit konzeptionell berücksichtigen

Die gesamte Studie steht als Externer Link: Download zur Verfügung.

Fussnoten

Doris Liebscher ist Juristin des Antidiskriminierungsbüros Leipzig, Dr. Christian Schmidt ist Mitarbeiter der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig. Die Projektleitung hatten Rebecca Pates und Daniel Schmidt vom Institut für Politikwissenschaften der Universität Leipzig.